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Verätzte Babyaugen
Strafbefehle gegen Arzt und zwei Apothekerinnen
Im Verfahren um falsch dosierte Augentropfen, die bei drei Säuglingen in einer Wuppertaler Klinik zu schweren Verätzungen führten, hat das Amtsgericht jetzt drei Strafbefehle erlassen: Nach Ansicht des Gerichts sind ein Mediziner und zwei Apothekerinnen verantwortlich für die Verletzungen. Sie sollen wegen fahrlässiger Körperverletzung Geldstrafen zwischen 6.000 und 7.200 Euro zahlen.
Wie das Gericht mitteilt, geschah nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Folgendes: Eine Augenärztin der Klinik soll Ende Januar eine handschriftliche Rezeptur für Benzalkoniumchlorid-Augentropfen an das Perinatalzentrum der Klinik übermittelt haben. Dabei war die Wirkstoffmenge in „mg“ angegeben. Der behandelnde Kinderarzt – jetzt Angeklagter – soll die Augentropfen drei Tage später per E-Mail an die ebenfalls angeklagte Apothekerin in der Zentralapotheke des Franziskus Hospitals Köln übermittelt haben – allerdings unter Angabe der Wirkstoffmenge in „g“.
Die Apothekerin soll sodann den Auftrag, die für die Herstellung der Rezeptur fehlenden Substanzen zu bestellen und ein Herstellungsprotokoll zu fertigen, erteilt und dieses Protokoll zur Fertigung freigegeben haben. Ihr wird vorgeworfen, keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt zu haben. Denn angesichts der 1.000-fachen „Überdosierung“ wäre ihr wohl sonst die drohende schädigende Wirkung der von ihr freigegebenen Augentropfenrezeptur aufgefallen, so die Annahme. Einen Tag später sollen die hergestellten Augentropfen zur Prüfung und Freigabe einer anderen Apothekerin der Zentralapotheke – der dritten Angeklagten – vorgelegt worden sein. Auch ihr wird vorgeworfen, vor der Freigabe zur Lieferung keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt zu haben.
Am 7. Februar wurden die Augentropfen dann in der Wuppertaler Klinik bei drei Säuglingen eingesetzt. Doch sie reagierten unerwartet heftig und schrien. Als nach 15 Minuten die Augentropfen bei einem der Säuglinge erneut eingesetzt wurde und dieser wieder laut schrie, wurde die Behandlung endgültig abgebrochen. Obwohl die Augen der Säuglinge daraufhin ausgespült wurden, kam es zu erheblichen Verletzungen, bei allen dreien: Ein Kind ist auf dem linken Auge sehbehindert, das zweite ist auf dem rechten Auge blind, das dritte Kind auf dem linken Auge und hat zudem Verletzungen auf dem rechten Auge. Sollten die drei Angeklagten – oder einer von ihnen – die Vorwürfe nicht akzeptieren, käme es zu einer mündlichen Verhandlung.
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Berlin - 01.08.2013, 09:01 Uhr