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Rezeptdatenschutz
NRW-Datenschützer setzt letzte Frist für ARZ Haan
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hat dem Apothekenrechenzentrum ARZ Haan eine letzte Frist gesetzt, auf die Forderungen seiner Behörde zum datenschutzkonformen Umgang mit den Rezeptdaten einzuschwenken. Die Frist läuft morgen ab. Sollte ARZ Haan nicht zum Einlenken bereit sein, will Lepper ein förmliches Anordnungsverfahren einleiten. Das teilte ein Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten mit.
Ein gestriger, letzter mündlicher Schlichtungstermin zwischen ARZ Haan und dem Landesdatenschutzbeauftragten ist aus Sicht der NRW-Behörde ergebnislos verlaufen. ARZ Haan sei nicht bereit gewesen, auf die Forderungen zur Änderung der Konfiguration der Rezeptdaten zur Weiterverarbeitung durch Marktforschungsunternehmen einzugehen. Daher habe die Aufsichtsbehörde eine letzte Frist bis morgen gesetzt. Sollte auch diese Frist verstreichen, werde der Landesdatenschutzbeauftrage umgehend ein Verfahren gegen ARZ Haan einleiten, sagte ein Sprecher.
Das Anordnungsverfahren nach Paragraf 38 Absatz 5 des Bundesdatenschutzgesetzes sieht zunächst eine erneute mündliche Anhörung vor. Diese könne sehr rasch erfolgen, da sich der Landesdatenschutzbeauftragte schon seit Monaten mit ARZ Haan im Gespräch über den datenschutzkonformen Umgang mit Rezeptdaten befinde, so der Sprecher. Sollte dabei erneut kein Einlenken erfolgen, kann der Landesdatenschutzbeauftragte eine schriftliche Anordnung erlassen.
Damit könnte der Streit um den Datenschutz von Rezeptdaten vor den Gerichten landen. Gegen die Anordnung kann ARZ Haan Rechtsmittel einlegen. ARZ Haan war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.
Berlin - 13.08.2013, 11:50 Uhr