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Rezeptdaten
VSA: Spiegel-Bericht schlichtweg falsch
Auf die im aktuellen „Spiegel“ erhobenen Vorwürfe über unzureichenden Datenschutz bei der Weiterverarbeitung von Rezeptdaten hat die Münchener VSA mit einer Stellungnahme reagiert. Darin weist die VSA die Inhalt des „Spiegel-Berichts“ als „schlichtweg falsch“zurück.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der VSA GmbH im Wortlaut: „Die Aussage des Spiegels, die VSA würde unzureichend verschlüsselte Daten an Marktforschungsunternehmen wie IMS verkaufen, ist schlichtweg falsch. Die VSA übermittelt keinerlei personenbezogene Daten - weder an Marktforschungsunternehmen noch an die Pharmaindustrie.
Bei allen Rezeptdaten wird jeglicher Personenbezug durch eine doppelte Anonymisierung eliminiert. Die zweite Anonymisierung erfolgt dabei nicht bei der VSA, sondern durch eine unabhängige Clearingstelle. Erst dann werden die Daten in einem Trustcenter zur weiteren Verwendung für die Marktforschung aufbereitet. Dieses Vorgehen wurde von dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht umfassend überprüft und freigegeben. Insofern sind die Aussagen des Spiegels in keinster Weise nachvollziehbar und entbehren jeglicher Grundlage.
Der deutsche Gesetzgeber erlaubt uns als Apothekenrechenzentrum ausdrücklich die Verwendung und Weitergabe anonymisierter Daten zum Zwecke der Marktforschung.
Selbstverständlich erfüllt die VSA dabei die sehr strengen Auflagen des Sozialgesetzbuches und des Datenschutzgesetzes. Das bestätigt auch der aktuelle Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vollumfänglich.
Berlin - 19.08.2013, 08:08 Uhr