Gesundheit wählen

Brandenburger Grünen-Kandidatin verteidigt ApBetrO

Berlin - 06.09.2013, 09:57 Uhr


In Brandenburg hat die Apothekerkammer ihren Unmut über die Apothekenbetriebsordnung sehr deutlich gemacht – insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zu Rezepturen. Eine Brandenburger Grünen-Kandidatin hat diese im Rahmen der ABDA-Kampagne „Gesundheit wählen“ jetzt verteidigt: Die hohen Anforderungen seien in Anbetracht der festgestellten Defizite gerechtfertigt, erklärt Yvonne Plaul.

Die Auflagen der neuen Apothekenbetriebsordnung für Rezepturen seien „enorm“, heißt es in der Einleitung zur Frage der Apotheker. Sie forderten „unnötiger­weise“ Industriestandard, behinderten eine Betreuung der Patienten und würden „nicht ansatzweise“ kostendeckend honoriert – eine flächendeckende Versorgung sei daher nicht mehr möglich. Es folgt die Frage, wie die einzelnen Politiker die Apotheker bei der Änderung der Apothekenbetriebsordnung unter­stützen wollten, damit die Patienten wieder adäquat versorgt werden könnten?

Die individuelle Herstellung eines verordneten Arzneimittels durch eine Apotheke ermögliche eine Arzneimitteltherapie, die auf die besonderen Bedarfe einzelner Patientinnen und Patienten zugeschnitten sei, schreibt Plaul. Rezepturarzneimittel seien daher unverzichtbar – insbesondere in der Krebstherapie, aber auch zur Behandlung von Hauterkrankungen. Insoweit gibt die Grünen-Kandidatin den Apothekern im Hinblick auf die nicht kostendeckende Vergütung von Rezepturen auch recht: „Sie wird zu überprüfen sein.“

Die hohen Anforderungen an Qualität und Sicherheit sind aus ihrer Sicht aber erforderlich, denn es habe in der Vergangenheit „Hinweise auf Defizite“ gegeben. So habe das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales 2009 bei etwa sechs Prozent der Berliner Apotheken selbst hergestellte Arzneimittel überprüft: Rund die Hälfte wiesen Qualitätsmängel auf – falscher Wirkstoffgehalt, inhomogene Verteilung des Wirkstoffs, Verunreinigungen mit anderen Wirkstoffen. Zudem habe es bei 85 Prozent der Proben Kennzeichnungsmängel gegeben. Vor diesem Hintergrund seien die vorgenommenen Veränderungen in der Apothekenbetriebsordnung „durchaus nachvollziehbar“.

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Juliane Ziegler