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Substitutionsausschlussliste
Patientenverbände pro G-BA-Lösung
Patientenverbände und Verbraucherschützer begrüßen den Vorstoß der Regierungsfraktionen, die Erstellung der Substitutionsausschlussliste dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu übertragen. Auf diese Weise sei sichergestellt, dass auch Patientenvertreter an dem Verfahren beteiligt sind.
Aus Sicht der BAG Selbsthilfe, einem Dachverband von mehr als 100 verschiedenen Selbsthilfeverbänden chronisch kranker und behinderter Menschen, ist es sinnvoll, diese Aufgabe beim G-BA anzusiedeln. Hier stünden etablierte Strukturen zur Verfügung – auch für die Patientenvertretung, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Entwurf für das 14. SGB V-Änderungsgesetz.
Zudem gehe es um Fragen, die für Patientinnen und Patienten eine hohe Bedeutung haben. Patienten verfügten hier über erhebliches Erfahrungswissen. Im G-BA könnten diese Fragen in transparenter Weise diskutiert werden. Vor dem Hintergrund, dass die derzeit vorliegende Liste lediglich zwei Medikamente enthalte, für die zudem auch noch wenige Rabattverträge bestehen, erhofft sich die BAG Selbsthilfe durch die Implementierung der Patientenbeteiligung eine „substanzielle Erweiterung der Liste“ und damit „echte Verbesserungen“ für Patientinnen und Patienten.
Die BAG Selbsthilfe hat aber auch einen Plan B, wenn die Liste unter Beteiligung der Schiedsstelle doch im Verhandlungswege erstellt werden sollte. Dann müssten aus ihrer Sicht die Patientenvertretung und die weiteren am Versorgungsprozess Beteiligten – also die Ärzte – eingebunden werden. Zudem müssten unmittelbar wirkende Konfliktlösungsmechanismen implementiert werden, die über eine Schiedsstellenfunktion hinausgehen.
Die Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppe (DAG SHG) kommt mit knapperen Worten zum gleichen Tenor: Sie findet es gut, dass im G-BA Patientenkompetenz mit einbezogen wird.
Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Änderungsantrag. Diese Regelung sei im Interesse der Patienten und verspreche eine qualitative Verbesserung der Arzneimittelverordnung. Bei der Umsetzung durch den G-BA sei jedoch darauf zu achten, dass die Liste nicht austauschbarer Arzneimittel in der Praxis nicht zu neuen Problemen aus Verbrauchersicht führe – etwa im Rahmen einer Abgabe durch den Apothekennotdienst, wenn das ausgewählte Arzneimittel nicht verfügbar ist.
Am Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum 14. SGB V-Änderungsgesetz statt.
Berlin - 11.02.2014, 10:53 Uhr