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Österreich
Kammer will bei Bedarfsplanung „nachschärfen“
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Apotheken-Bedarfsplanung in Österreich will die dortige Kammer jetzt nachbessern. Die starre Grenze von 5.500 zu versorgenden Personen als Genehmigungsvoraussetzung für eine neue Apotheke müsse „im Detail nachgeschärft werden“, erklärt die Kammer. Damit im Rahmen der Bedarfsprüfung örtliche Besonderheiten stärker Berücksichtigung fänden.
Grundsätzlich sieht die Kammer das Bedarfsprüfungssystem in Österreich durch das EuGH-Urteil bestätigt. „Die Bedarfsregelung und die dadurch resultierende flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen ist ein Erfolgsmodell und hat sich seit Jahrzehnten bewährt“, erklärt Kammerpräsident Max Wellan. Im Hinblick auf die gute, flächendeckende Versorgung sei die Bedarfsregelung „erforderlich und sinnvoll“. Ohne sie käme es zur vermehrten Eröffnung von neuen Apotheken an attraktiven städtischen Standorten und Ballungszentren, während in ländlichen Gebieten oder weniger guten Lagen die Arzneimittelversorgung gefährdet sei.
Der EuGH hatte darauf hingewiesen, dass bei einer Bedarfsplanung mit starren Grenzvorgaben der „zu versorgenden Personen“ die Gefahr bestehe, dass in Gebieten, die bestimmte demografische Besonderheiten aufweisen, ein angemessener Zugang zum pharmazeutischen Dienst nicht gewährleistet sein könnte. Daher soll in Österreich im Hinblick auf die Grenze der „zu versorgenden Personen“ (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 Österreichisches Apothekengesetz) jetzt nachgebessert werden, damit im Rahmen der Bedarfsprüfung örtliche Besonderheiten stärker Berücksichtigung finden.
Berlin - 14.02.2014, 11:03 Uhr