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Substitutionsausschlussliste
Apotheker wollen weiter mitreden
Die Substitutionsausschlussliste liegt nun in den Händen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat damit künftig keinen direkten Einfluss mehr auf diese Liste. Er fordert aber, dass Apotheker auch unter den neuen Bedingungen angemessen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. „Die Apotheker haben das Wissen und die praktischen Erfahrungen im Umgang mit Arzneimitteln“, so der DAV-Vorsitzende Fritz Becker.
Kostengründen gegen wirkstoffgleiche Medikamente ausgetauscht werden – das hat auch der Gesetzgeber erkannt und DAV und GKV-Spitzenverband aufgefordert, diese Wirkstoffe zu bestimmen. Doch den Rahmenvertragspartnern fiel eine Einigung schwer – bis Dr. Rainer Hess und seine Schiedsstelle vermittelnd tätig wurden.
Im Januar fasste die Schiedsstelle einen Beschluss, nach dem ab dem 1. April 2014 die ersten beiden Wirkstoffe nicht mehr austauschbar sein sollen: Das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin. Mit gutachterlicher Hilfe und anhand von gemeinsam festgelegten Kriterien wollte die Schiedsstelle sodann die Aufnahme weiterer Wirkstoffe prüfen. Dazu wird sie jetzt wohl nicht mehr kommen.
Die Große Koalition hat entschieden, dass die Liste künftig vom G-BA erstellt werden soll. Becker betont nun erneut die wichtige Rolle der Apotheker in diesem Verfahren: „Die chronisch kranken Patienten haben ein Recht darauf, von unserer Fachkompetenz zu profitieren. Wir kämpfen deshalb dafür, dass die Apotheker bei der Erstellung der Austauschverbotsliste mitentscheiden können.“ Der Gesetzgeber müsse nun ein angemessenes Procedere dafür vorschlagen, so der DAV-Vorsitzende.
Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken hatte im Januar bereits erklärt, dass in seinem Gremium viel pharmazeutischer Sachverstand vorhanden sei. In der Begründung zum frisch beschlossenen Gesetzentwurf wird überdies ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Berufsvertretungen der Apotheker über ein Stellungnahmeverfahren an der G-BA-Entscheidung zur Substitutionsausschlussliste beteiligt werden. Ob dies dem DAV reicht, wird sich spätestens Ende September zeigen. Dann muss der G-BA seine Liste vorlegen - anderenfalls droht eine Ersatzvornahme durchd das Gesundheitsministerium.
Es ist aber davon auszugehen, dass die beiden Wirkstoffe aus dem Schiedsstellenbeschluss schon ab April als nicht mehr substituierbar in der Apothekensoftware zu erkennen sein werden. Denn noch ist das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz nicht in ganz trockenen Tüchern: Am 14. März muss der Bundesrat noch grünes Licht geben. Erst im April wird der G-BA mit seiner Arbeit an der Liste starten können. Vorarbeit wurde jedenfalls schon geleistet.
Berlin - 21.02.2014, 14:49 Uhr