Kein OTC-Switch

Gröhe bleibt bei PiDaNa hart

Berlin - 22.04.2014, 09:52 Uhr


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den vom Bundesrat geforderten OTC-Switch der PiDaNa® nach wie vor nicht umsetzen: Sein Ministerium hat dem Bundesrat nun zum zweiten Mal die Verordnung zur Umsetzung von EU-Vorgaben über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Verordnungen vorgelegt – ohne die von den Ländern eingefügte Änderungsmaßgabe, die PiDaNa® aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Abzuwarten bleibt, wie der Bundesrat damit umgehen wird.

Die EU-Richtlinie war eigentlich bis zum 25. Oktober 2013 in nationales Recht umzusetzen. Dazu sollte die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Hinblick auf die EU-weite Anerkennung von Arzneimittelverschreibungen geändert werden: Verordnungen aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz sollten den in Deutschland ausgestellten (zahn-)ärztlichen Verschreibungen gleichgestellt sein, sofern sie die Angaben nach § 2 Absatz 1 AMVV und somit ihre Authentizität verifizierende Angaben enthalten und von (zahn-)ärztlichen Personen stammen, die in ihrem Mitgliedstaat zur Ausübung ihres Berufes berechtigt sind. Für Medizinprodukte sollten entsprechende Regelungen eingeführt werden.

Der Bundesrat stimmte der Verordnung Anfang November 2013 auch zu – allerdings mit der Änderungsmaßgabe, Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Doch: Diese Forderung „ging über die Zielsetzung der ausschließlichen Umsetzung der EU-Richtlinien hinaus und wird unterschiedlich bewertet“, erklärt Peter Altmaier (CDU), der als Chef des Bundeskanzleramts formal für die Vorlage zuständig ist. „Daher kann die Verordnung nicht in dieser Form verkündet werden.“ Da die Frist zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Regelungen bereits verstrichen und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden sei, bitte er nun erneut um die Zustimmung des Bundesrates. Abzuwarten bleibt nun, wie die Länder damit umgehen werden.


Juliane Ziegler


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