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Arzneimittel auf Flugreisen
BPI: Sicherheits- und Zollbestimmungen beachten
Die Reisesaison steht unmittelbar bevor. Doch bevor der Flieger startet, werden Passagiere und Handgepäck am Flughafen kontrolliert. Auch Tabletten, Säfte und Salben müssen durch den Sicherheits-Check am Flughafen. In der Regel darf man kleinere Mengen für den privaten Gebrauch mitführen. Je nach Reiseland und Art des Medikaments gibt es allerdings spezielle Zollbestimmungen zu beachten. Thomas Brückner, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), rät den Urlaubern, sich vor dem Urlaub beim Arzt oder Apotheker sowie der Fluggesellschaft darüber zu informieren.
„Um Probleme möglichst zu vermeiden, sollte man sich vom Arzt eine Bescheinigung in deutscher und mindestens auch in englischer Sprache ausstellen lassen“, erklärt Brückner. Zudem empfehle es sich, die Originalpackung mit Beipackzettel dabei zu haben, damit die Präparate bei der Kontrolle leichter identifiziert werden könnten. Reisende, die täglich Arzneimittel einnehmen müssen, sollten auch Flugverspätungen und Gepäckprobleme einkalkulieren. Er empfiehlt daher, eine zusätzliche Ration mit ins Handgepäck zu nehmen, um im Notfall einige Tage überbrücken zu können.
Des Weiteren sollten sich Reisende über Zollbestimmungen im Reiseland informieren – dies gelte besonders für chronisch Kranke, die auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind. Einige Arzneimittel fallen zudem unter das Betäubungsmittelgesetz – eine ärztliche Bescheinigung ist somit Pflicht. Damit könnten Betäubungsmittel in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens mitgenommen werden, sofern der Reisezeitraum nicht mehr als 30 Tage betrage, teilt der BPI mit. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Nicht nur Zollbestimmungen müssen in Hinblick auf Arzneimittel beachtet werden, sondern auch die Zeitverschiebung. „Arzneimittel wirken nur dann optimal, wenn sie im vorgegebenen Rhythmus eingenommen werden“, erklärt Brückner. „Schon ab zwei Stunden Verschiebung muss dieser Rhythmus entsprechend angepasst werden.“ Hier gebe es aber große Unterschiede zwischen den Präparaten, einige Wirkstoffe seien etwa an Tageszeiten und andere an bestimmte Zeitintervalle gebunden. Brückners Rat: „Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt über dieses Thema, damit die Therapie auch während der Urlaubsreise optimal weiterlaufen kann.“
Berlin - 08.05.2014, 16:12 Uhr