Heimversorgung

BVKA: Generelles Rezept-Fax-Verbot ist Unsinn

Bad Homburg - 08.05.2014, 14:42 Uhr


Das im letzten September ergangene Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts zur Rezeptübermittlung zwischen Arzt und Apotheke per Fax hat zu Verunsicherung geführt. Das Gericht hielt das Vorgehen für eine nicht genehmigte Rezeptsammlung in der Arztpraxis. Nun gibt es Ärzteverbände, die eine solche Fax-Übermittlung generell für unzulässig halten. Nicht zuletzt für die heimversorgenden Apotheken ist dies ein echtes Problem. Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) hat ihnen Unterstützung zugesagt.

Der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim kritisierte auf der BVKA-Jahrestagung seines Verbandes am 6. und 7. Mai in Bad Homburg, dass die Zusammenarbeit zwischen vertraglich gebundenen heimversorgenden Apotheken und Ärzten teilweise generell für unzulässig erklärt werde. So sei es in der ärztlichen Fachpresse zu lesen gewesen – und auch einige Verbände stiegen auf die Schiene ein. Dies sorge für Verunsicherung in der Praxis und gefährde überdies die kontinuierliche Arzneimittelversorgung der Heimbewohner. Dabei war die Heimversorgung im saarländischen Verfahren nur ein Teilaspekt.  

Peterseim betonte, es sei nicht nachvollziehbar, warum Rezepte von Heimbewohnern, die die Arzneimittelversorgung dem Heim übertragen haben, der zuständigen heimversorgenden Apotheke nicht zugefaxt werden dürften. Auch der juristische Berater des BVKA, Prof. Dr. Hilko J. Meyer, sieht den für die Heimversorgung einschlägigen § 12a ApoG vom Gericht fehlinterpretiert. Der per Gesetz vorgeschriebene Heimversorgungsvertrag weise diese Rezepte nicht nur der Vertragsapotheke zu – er verpflichte sie sogar, für die ordnungsgemäße Anschlussversorgung zu sorgen. Eine stärkere Einbindung des Arztes in die Heimversorgung sei in anderen gesetzlichen Regelungen zudem ausdrücklich gewollt. So müssten Heime künftig die Kooperation mit Ärzten und Apothekern nachweisen und könnten sogar eigene Heimärzte einstellen, die mit den übrigen Leistungserbringern eng zusammenarbeiten sollen. Doch die Unterschiede zur Arzneimittelversorgung abseits des Heimes sieht nicht jeder.

Peterseim und Meyer sagten zu, eine juristische Stellungnahme zu erstellen, die aufzeigt, dass die Heimversorgung anders zu behandeln ist. Diese soll betroffene heimversorgende Apotheken in der Argumentation mit kritischen Verbänden unterstützen. Bei der Tagung wurde insbesondere von Schwierigkeiten in Bayern und Nordrhein berichtet.


Kirsten Sucker-Sket


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