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Anhörung zum GKV-FQWG
vfa: Auf Impfstoff-Rabattverträge verzichten!
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) fordert einen konsequenten Verzicht auf Impfstoffausschreibungen. Dies würde die Versorgungssicherheit bei Schutzimpfungen erhöhen, den Marktzugang für Impfstoffinnovationen sicherstellen und dazu beitragen, die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen. Zu diesem Fazit kommt der Verband in seiner Stellungnahme zum Entwurf für das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG).
Morgen Nachmittag findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum nächsten gesundheitspolitischen Gesetzentwurf der Großen Koalition statt. Dieser war kurzfristig um einen Änderungsantrag zur Ausschreibung von Impfstoffen für Schutzimpfungen ergänzt worden: Krankenkassen sollen künftig pro Ausschreibungsregion mindestens zwei pharmazeutische Unternehmer als Rabattvertragspartner haben. Dies soll im Fall des Ausfalls eines Unternehmens die Versorgung sicherstellen.
Den forschenden Pharmaunternehmen greift diese Einschränkung allerdings zu kurz. Sie meinen, dass auf die gesetzliche Norm, die Impfstoff-Rabattverträge zulässt (§ 132e Abs. 2 SGB V), komplett verzichtet werden sollte. Der vfa kritisiert, dass sich die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen an der Rabattvertragsvergabe im Generikamarkt orientiere – die Besonderheiten der Impfstoffversorgung blieben jedoch unberücksichtigt. Impfstoffe seien nicht nur weitaus komplexer in der Herstellung, sondern auch nicht generell austauschbar wie Generika. Zudem sei das Impfen eine wichtige primärpräventive Maßnahme – fehle ein Impfstoff, verunsichere dies Impfwillige.
Der vfa räumt ein, dass Ausschreibungen im Impfstoffmarkt nicht unmittelbare Ursache von Lieferengpässen seien. Doch sie verschärften aufkommende Versorgungsengpässe massiv. Das habe man etwa in der Saison 2012/13 in vielen Regionen bei den Grippeimpfstoffen sehen können. Der mittlerweile weitgehend von Ausschreibungen geprägte deutsche Impfstoffmarkt habe aber dazu geführt, dass sich die Zahl der Anbieter und damit die Verfügbarkeit von Impfstoffen reduziert habe. Schließlich komme der „Rabattwettlauf“ bei Ausschreibungen für die Hersteller in Deutschland „on top“ zu dem, was sie ohnehin schon über den Herstellerabschlag (§ 130a Abs. 2 SGB V) an die GKV zahlten. Im globalen Wettbewerb habe damit der deutsche Markt deutlich an Attraktivität für die Impfstoffhersteller verloren, so der vfa.
Die Einsparungen durch die Rabattverträge gingen nicht nur auf Kosten der Versorgungssicherheit. Sie erwiesen sich auch als gering im Vergleich zu den Einsparungen, die mit dem gleichzeitig im Rahmen des AMNOG eingeführten Impfstoffabschlag erzielt werden. Im Grippemarkt seien durch den neu eingeführten Impfstoffabschlag schätzungsweise 130 Millionen Euro in der Saison 2013/14 eingespart worden. Die Grippeimpfstoff-Ausschreibungen dürften laut vfa „konservativ geschätzt“ nur etwa 15 Millionen Euro gespart haben. „Das bedeutet, dass für circa zehn Prozent zusätzliche Einsparungen die Versorgungssicherheit der Versicherten bei Schutzimpfungen gefährdet wird“, so der vfa.
Hinzu komme, dass Impfstoff-Rabattverträge innovationsfeindlich seien. Durch die enge Fassung von Ausschreibungskriterien könnten innovative Produkte – etwa der tetravalente Grippeimpfstoff oder spezielle Impfstoffe für Senioren oder für Kinder – nicht zum Zuge kommen.
Berlin - 20.05.2014, 14:38 Uhr