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Geschenkeverbot für Pharmabranche
Es geht auch ohne Kugelschreiber
Heute tritt das Geschenkeverbot nach dem Fachkreise-Kodex der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) in Kraft. Damit gehöre die Abgabe von geringwertigen Werbemitteln an Angehörige der Fachkreise der Vergangenheit an, meldet der Verein. Jeglicher Anschein von Beeinflussung müsse von vorneherein vermieden werden.
Der FSA hat die seit 2004 bestehenden Regelungen zu Zuwendungen und zur Abgabe von Geschenken an medizinische Fachkreise immer wieder verschärft. Zuletzt waren neben geringwertigen Werbeartikeln wie Kugelschreibern im Rahmen einer nicht produktbezogenen Werbung nur noch Geschenke zu besonderen Anlässen erlaubt – und auch nur dann, wenn sie sich in einem sozialadäquaten Rahmen hielten und zur Verwendung in der beruflichen Praxis bestimmt waren.
Ab heute ist es für FSA-Mitgliedsunternehmen nun grundsätzlich unzulässig, den Angehörigen der Fachkreise Geschenke zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren. Im Mai hatte das Bundeskartellamt die neue Regelung genehmigt. Neben geringwertigen Werbeartikeln ist ab sofort auch die Abgabe von allgemeinem Praxisbedarf sowie von Fachbüchern, medizinischen Zeitschriften und Zeitschriftenabonnements untersagt. Das „komplette Verbot ist ein klarer Schnitt und ein konsequenter, weiterer Schritt hin zu einer ethisch einwandfreien Zusammenarbeit von Unternehmen und Fachkreisen“, betont Diener.
Erlaubt ist weiterhin die Abgabe wissenschaftlicher Informationen, beispielsweise von produkt- und indikationsspezifischem Informationsmaterial, wissenschaftlichen Broschüren, Behandlungsschemata und Schulungsunterlagen sowie medizinischen Gebrauchs- und Demonstrationsgegenständen – etwa zur Schulung der Applikation von Arzneimitteln. Allerdings nur, wenn die Materialien geringwertig sind und einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zur Patientenversorgung haben.
Berlin - 01.07.2014, 17:30 Uhr