Resolution der LAK Baden-Württemberg

Schluss mit Null-Retaxationen wegen Formfehlern

Stuttgart - 09.07.2014, 20:04 Uhr


Einstimmig verabschiedete die 15. Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg eine Resolution, mit der sich die baden-württembergischen Apothekerinnen und Apotheker gegen Null-Retaxationen als Strafmaßnahme bei Formfehlern wehren. Solche Maßnahmen träfen auch die Patienten. Auch die Arbeit der Apothekenmitarbeiter werde durch solche Maßnahmen mit Füßen getreten.

Wenn sich Apotheken nicht an die Rabattverträge halten, dürfen die Krankenkassen laut eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts Null-Retaxationen vornehmen. Aber in der Vergangenheit seien Krankenkassen immer mehr dazu übergegangen, rein formale Fehler der Apotheker zu retaxieren. Wie Günther Hanke, Präsident der LAK Baden-Württemberg betonte, könne und wolle man dies nicht hinnehmen, denn der Patient sei in diesen Fällen mit dem richtigen Arzneimittel versorgt worden. Die Resolution gegen Null-Retaxationen solle die Politik und die Öffentlichkeit auf dieses nicht akzeptable Vorgehen der Kassen aufmerksam machen.

Hier der Wortlaut der Resolution:

Die baden-württembergische Apothekerschaft wehrt sich gegen die wirtschaftliche „Strafmaßnahme“ der Null-Retaxation und fordert die Krankenkassen dazu auf, ihre rein monetär ausgerichtete und patientenferne Praxis der Null-Retaxation zu ändern. Ferner fordern wir den Gesetzgeber auf, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit von Null-Retaxationen einzuschränken.

Die Apotheken wollen ihre Patienten unverzüglich und zuverlässig mit Arzneimitteln versorgen. Sie sehen sich jedoch häufig mit Retaxationen konfrontiert, obwohl der Patient mit dem richtigen Arzneimittel versorgt wurde. Die Krankenkassen verlangen also von den Apotheken, dass ihre Versicherten aufgrund eines für sie unbedeutenden Formfehlers auf dem Rezept nicht versorgt werden. Häufig schwer kranke Patienten sollen also abgewiesen und beispielsweise für ein neues Rezept erneut zum Arzt verwiesen werden.

Das können und wollen die Apothekerinnen und Apotheker nicht akzeptieren. Gerade kleinere (Land-)Apotheken, die für eine flächendeckende Patientenversorgung unabdingbar sind, können bei Null-Retaxationen von hochpreisigen Arzneimitteln, wie sie in den letzten Jahren immer häufiger in den Markt kommen, in eine existenzbedrohende Situation geraten.

Der Patient und die von ihm benötigte und vom Arzt verordnete Therapie müssen im Vordergrund stehen. Die beratende Begleitung durch Apotheken führt zu einem größeren Therapieerfolg. Mit dem Instrument der Null-Retaxation treten die Krankenkassen die Arbeit und die Bemühungen der Apothekenmitarbeiter mit Füßen und haben sich von einer Zusammenarbeit im Sinne ihrer Mitglieder verabschiedet.

Die Apotheker Baden-Württembergs rufen die Krankenkassen dazu auf, im Sinne einer guten Versorgung ihrer Mitglieder, unserer Patienten, von Null-Retaxationen abzusehen. Immer dann, wenn die Retaxation Folge geringfügiger Formfehler von Arzt oder Apotheker ist, muss den Apotheken zumindest der Einkaufswert der an den Patienten abgegebenen Arzneimittelpackung erstattet werden. Denn in diesen Fällen ist der Patient pharmazeutisch gut versorgt worden.


Peter Ditzel