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Nacht- und Notdienstfonds
NNF wird ein Jahr alt
Seit dem 1. August 2013 sorgt der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) dafür, dass die Apotheken in Deutschland einen Zuschuss für ihre geleisteten Notdienste erhalten. Die ABDA blickt auf ein aus ihrer Sicht erfolgreiches erstes Jahr zurück.
Seit einem Jahr werden die Nachtdienste der Apotheken mit der Notdienstpauschale bezuschusst. Das noch von der schwarz-gelben Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) hatte den Fonds ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Die Zuschüsse für geleistete Nachtdienste sollen vor allem Apotheken im ländlichen Raum stärken, da sie häufiger in Dienstbereitschaft sind als Apotheken in der Stadt. Das jährliche Ausschüttungsvolumen des Fonds hatte die Politik mit 120 Millionen Euro beziffert.
Für drei Quartale hat der NNF die Pauschale schon an die Apotheken ausgezahlt. Dabei ist sie jedes Mal ein wenig angestiegen – im dritten Quartal lag sie bei knapp 270 Euro. Für das vierte Quartal seit Fondsgründung werden derzeit die notwendigen Daten erfasst.
„Der Nacht- und Notdienstfonds übernimmt diese Aufgabe seit einem Jahr auf sehr professionelle und kostengünstige Art und Weise“, erklärt der DAV-Vorsitzende Fritz Becker anlässlich des ersten Geburtstags der Notdienstpauschale. „Im Gesundheitswesen ist der Fonds bereits heute eine anerkannte Institution und stehe als erfolgreicher Dienstleister für Apotheken von Apotheken.“
Ganz reibungslos läuft es bei NNF allerdings noch nicht. Vor allem im Zusammenhang mit der Selbsterklärung kam es immer wieder zu Problemen. Der NNF beklagt, dass einige Apotheken diese nicht rechtzeitig beibringen – auf der anderen Seite gibt es Apotheken, die sich nicht erklären können, wo ihre an den NNF geschickten Sonderbelege verblieben sind.
Berlin - 31.07.2014, 11:45 Uhr