Hilfsmittelversorgung in Hamburg

Apothekerverein setzt sich gegen AOK durch

Berlin - 11.08.2014, 15:20 Uhr


Im Streit mit dem Hamburger Apothekerverein um die Hilfsmittelversorgung hat die AOK Rheinland/Hamburg jetzt die weiße Fahne gehisst: „Die AOK Rheinland/Hamburg hat im Rechtsstreit mit uns über die Geltung unseres für die Hilfsmittellieferung geltenden Arzneiliefervertrags von 2005 für Hamburg eingelenkt“, teilte der Hamburger Apothekerverein heute mit.

„Damit sind Sie ab sofort wieder für alle in dem Vertrag geregelten Hilfsmittel nach dessen Bestimmungen lieferberechtigt!“, so ein Rundfax an die betroffenen Apotheker. Bei einem Gespräch auf Einladung des Hamburger Apothekervereines am vergangenen Mittwoch sei die Einigung auf eine „Interimsvereinbarung“ erfolgt. Danach findet der bisherige Hilfsmittelliefervertrag mit sofortiger Wirkung wieder Anwendung. Außerdem einigten sich beide Seiten darauf, den bisherigen Vertrag durch einen neu auszuhandelnden Vertrag zu ersetzen. Allerdings soll die Lieferberechtigung der Hamburger Apotheken im bisherigen Umfang auf Dauer gesichert werden.

Das Einlenken der AOK Rheinland/Hamburg gelte auch für die zuletzt besonders umstrittenen Produktgruppen 12 (Tracheostoma), 15 (aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfen) und 29 (Stoma). Im Einzelnen umfasst die erzielte Vereinbarung folgende Schwerpunkte: Die Abrechnung der Hilfsmittelversorgung nach den bisherigen vertraglichen Regelungen wird bis einschließlich 31. Dezember 2014 fortgesetzt. Beide Vertragsparteien verfolgen intensiv die Zielsetzung, eine einvernehmliche Verständigung über die vertragliche Gestaltung der Hilfsmittelversorgung für die Zeit ab 1. Januar 2015 zu erzielen.

Im Kontext dieser Vertragsverhandlungen haben beide Parteien das Gericht gebeten, den diese Woche anstehenden Termin zur Erörterung des Sachverhalts zunächst aufzuheben und nicht vor Ablauf des 31. Oktober 2014 neu anzuberaumen. Falls eine Einigung auf einen neuen Vertrag gelinge, werde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und eine diesbezügliche Klage des Hamburger Apothekervereins zurückgezogen.

Anfang Juli hatte die AOK Rheinland/Hamburg den Hamburger Apotheken die Berechtigung zur Ausgabe von Hilfsmitteln abgesprochen. Nachdem die Kasse den Hilfsmittelvertrag fristlos gekündigt hatte, seien die Hamburger Apotheken nach AOK-Meinung seit dem 1. Juli nicht mehr zur Abgabe berechtigt gewesen. „Dieser Versuch eines Rechtsbruches hat uns völlig überrascht“, erklärte der Vereinsvorsitzende Dr. Jörn Graue damals. Dies widerspreche den guten Traditionen der Jahrzehnte währenden Vertragspartnerschaft. Leidtragende seien die AOK-Versicherten. Der Hamburger Apothekerverein hatte daraufhin Rechtsmittel angekündigt. „Was erkämpftes Recht ist, muss auch in diesen unsicheren Zeiten des Überlebens Recht bleiben“, so Graue beim Sommerfest des Hamburger Apothekerverbands.

Jetzt hat sich die AOK Rheinland/Hamburg der Rechtsauffassung des Hamburger Apothekervereins gebeugt: „Offenbar haben unser Widerstand, insbesondere auch die drohende gerichtliche Auseinandersetzung, sowie das mediale Echo zum Einlenken der AOK Rheinland/Hamburg beigetragen“, so der Verein.


Lothar Klein