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Elektronische Gesundheitskarte
GKV: Keine Retaxgefahr mit Alt-Rezepten 2014/15
Bei der zum Jahreswechsel 2014/15 anstehenden Umstellung auf die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte es bei alten Rezepten diese Mal keine Probleme geben. Rezepte, die noch im alten Jahr auf Grundlage der alten Versichertenkarte ausgestellt werden, können ab Januar auch von der neuen eGK gelesen werden und sind damit gültig. Das jedenfalls versichert der GKV-Spitzenverband.
Bundesmantelvertraglich sei geregelt, dass ab Oktober diesen Jahres bei Nutzung der alten Krankenversichertenkarte in der Arztpraxis die Dateiformate auf die eGK-Daten umgeschlüsselt werden, teilte der GKV-Spitzenverband DAZ.online auf Nachfrage mit. „Beide Karten können also im Datensatz abgebildet werden. Rezepte, die im Übergangszeitraum bis Ende diesen Jahres ausgestellt werden, sind also unabhängig davon, ob dies mit der alten oder mit der neuen Karte erfolgte, gültig und können abgerechnet werden“, so eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Damit dürfte für die Apotheker keine Retaxationsgefahr bestehen.
Zum Jahreswechsel 2013/14 gab es diesbezüglich zunächst Verwirrung um eine Ankündigung der DAK, auf Grundlage der alten Versichertenkarte ausgestellte Rezepte zu retaxieren: „Besonders problematisch kann das Ausstellen einer Verordnung (z. B. Rezept) sein, denn hier hilft selbst der nachträgliche Nachweis des Versicherungsschutzes in der Regel nicht weiter. Der Arzt kann eine private Verordnung ausstellen, die in der Regel auch sofort eingelöst wird. Auch hier gilt: Eine Erstattung durch die Kassen erfolgt nicht, hierfür besteht keine Basis.“ Nach der Intervention des Hamburger Apothekervereins hatte daraufhin der GKV-Spitzenverband klargestellt, dass alle Verordnungen auf Grundlage der alten Versichertenkarte von den gesetzlichen Kassen erstattet werden.
Berlin - 08.09.2014, 10:10 Uhr