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Präventionsgesetz
Apotheker beraten am „Katzentisch“
Bei der Ausarbeitung der neuen „Nationalen Präventionsstrategie“ werden Apotheker, Ärzte und andere Heilberufe beratend am „Katzentisch“ eines sogenannten „Präventionsforums“ teilnehmen können. Die eigentlichen Entscheidungen und Absprachen über die „Nationale Präventionsstrategie“ fallen dagegen im Rahmen der „Nationalen Präventionskonferenz“. Das geht aus dem Referentenentwurf des Präventionsgesetzes von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hervor, der DAZ.online vorliegt.
Am Tisch der „Nationalen Präventionskonferenz“ sitzen neben der Bundesregierung und den Ländern vor allem die gesetzlichen Krankenkassen sowie alle anderen Sozialversicherungsträger und bestimmen über die Verwendung der künftig 540 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen. Das Präventionsforum erhält für die „Nationale Präventionskonferenz“ eine beratende Funktion und hat keinen direkten Einfluss auf deren Entscheidungen. Es soll einmal pro Jahr tagen. Lange Zeit war unklar, ob die Apotheker überhaupt beteiligt werden. Die Vorgaben der „Nationalen Präventionsstrategie“ sollen später in Landesrahmenvereinbarungen verbindlich geregelt werden.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Kabinett verabschiedet werden. Die Gesetzgebung und die „Nationale Präventionsstrategie“ sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden, so dass das neue Präventionsrecht in vollem Umfang ab 2016 umgesetzt werden kann. Darin werden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, künftig sieben Euro pro Versichertem für Präventionsmaßnahmen auszugeben.
Heute betragen die Pro-Kopf-Ausgaben knapp über drei Euro. Von den sieben Euro müssen die Kassen zwei Euro für betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben und ebenfalls zwei Euro für die Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen und Altenheimen. Zudem wird die Pflegekasse gesetzlich verpflichtet, nach dem Prinzip „Reha vor Pflege“ 21 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung der Pflegebedürftigen auszugeben.
Alle Präventionsmaßnahmen sollen künftig zertifiziert werden. Damit sollen von den Krankenkassen angebotene „Wohlfühlkurse“ zur Kundenbindung vom Angebot ausgeschlossen werden. Die Privaten Krankenkassen können sich freiwillig an der Präventionsförderung beteiligen und werden dann nach Maßgabe ihre Ausgaben an den Gremien beteiligt.
Nach Angaben des BMG steigen aufgrund des Präventionsgesetzes die Ausgaben für die Gesundheitsförderung in den sogenannten „nichtbetrieblichen Lebenswelten“ wie Kitas, Schulen und Alteneinrichtungen prozentual am stärksten von 29 auf 140 Millionen Euro pro Jahr. Gefördert werden soll damit vor allem die Früherkennung bei Kindern zum Beispiel bei der Neigung zu Übergewicht. Laut BMG zielt dies insbesondere auf bislang „präventionsferne“ Bevölkerungsgruppen. Für betriebliche Gesundheitsförderung sollen die Ausgaben von 56 auf ebenfalls 140 Millionen Euro steigen. Bereits heute geben die Kassen circa 270 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen aus.
Des bestehende „Rezept für Bewegung“ soll einen verbindlicheren Charakter erhalten. Die Krankenkassen müssen die vom Arzt empfohlene Sporttherapie im Rahmen des Präventionsplans für den Patienten berücksichtigen. Eine Abweichung davon müssen die Kassen begründen.
Berlin - 31.10.2014, 17:20 Uhr