Kammerwahl in Hessen

Ungewöhnliche Wahlempfehlung sorgt für Zoff

Berlin - 10.11.2014, 12:44 Uhr


In Hessen sorgt eine ungewöhnliche Empfehlung eines Teils des neugewählten Vorstandes des Landesapothekerverbandes (HAV) für die anstehende Wahl zur Kammerversammlung für erheblichen Zoff. Der stellvertretende HAV-Vorsitzende Hans Rudolf Diefenbach sieht durch die Empfehlung die Arbeit des bisherigen HAV-Vorstandes herabgewürdigt und kritisiert überdies Form und Darstellung des Aufrufes. HAV-Vorstand Peter Homann zeigte sich in einer offiziellen HAV-Info-Mail bestürzt.

Unter der Kopfzeile „HAV Vorstand“ geben fünf Mitglieder des kürzlich gewählten neuen HAV-Vorstandes - Detlef Weidemann, Holger Siefarth, Uwe Arlt, Miriam Oster und Bernd Rupprecht - eine gemeinsame Empfehlung zur Stimmabgabe für die Listen 8 oder 5 zur Kammerwahl. Die Amtszeit des neuen HAV-Vorstandes beginnt im Januar 2015. Bis Jahresende amtiert noch der alte HAV-Vorstand mit seinem Vorsitzenden Peter Homann und Stellvertreter Diefenbach.

„Wir sorgen für den benötigten frischen Wind im HAV Vorstand und wünschen uns dringend einen ebensolchen Wechsel in der LAK Hessen. Wir werden für die wirtschaftliche Sicherung unserer Apotheken und auch für höhere Qualität in Aus- und Weiterbildung arbeiten. Veraltete Strukturen müssen aufgebrochen werden – dies können wir nur gemeinsam schaffen, Apothekerverband und -Kammer!“, heißt es in dem Schreiben, dass an erster Stelle von Weidemann unterzeichnet ist.

Es wird erwartet, dass Weidemann für das Amt des neuen HAV-Vorsitzenden in der konstituierenden Sitzung des neuen HAV-Vorstandes kandidiert. Ob Siefarth, Arlt, Oster und Rupprecht Weidemanns Wahl unterstützen, ist nicht bekannt. Der neue HAV-Vorsitzende wird aus der Mitte des achtköpfigen Vorstandes gewählt, dem außerdem Diefenbach, Mira Sell heim und Ulrich Rösrath angehören.

Zuvor heißt es im Schreiben: „Eine vernünftige und kooperative Zusammenarbeit von LAK und HAV ist heute wichtiger denn je! Deshalb möchten wir, das sind fünf von Ihnen gerade neu gewählte Vorstandsmitglieder des Hessischen Apothekerverbandes, Ihnen heute eine Wahlempfehlung für die LAK Wahl 2014 aussprechen.“

„Wie machthungrig sind diese Kollegen“, sagte Diefenbach gegenüber DAZ.online. Der Text insinuiere, dass der bisherige Vorstand keine ordentliche Arbeit geleistet habe. Dagegen verwahre er sich, so Diefenbach. Diese Form der Wahlwerbung sprenge den bisherigen Rahmen der inhaltlichen Auseinandersetzung. Homann zeigte sich bestürzt vom Schreiben: „Hier wird unter der Überschrift ‚HAV Vorstand‘, versucht, auf die Wahlen im Bereich der Landesapothekerkammer Hessen Einfluss zu nehmen. Auch wenn im Wahlkampf die Wellen manchmal etwas höher schlagen, muss ich diesem Schreiben ganz energisch widersprechen und mich im Namen des HAV-Vorstandes von dieser Maßnahme distanzieren.“

In der Info-Mail des amtierenden HAV-Vorsitzenden heißt es zu den Vorgängen weiter: „Mit dem Titel ‚HAV Vorstand‘ soll wohl suggeriert werden, dass es sich um eine Wahlempfehlung des Vorstandes des Hessischen Apothekerverbandes e.V. handelt. Dies ist grundsätzlich falsch. Der Vorstand des HAV hat sich nie – und wird es hoffentlich auch in Zukunft nicht tun – in die Gremienwahl der Landesapothekerkammer Hessen eingemischt.

Aus der Reihenfolge der Namen der Verfasser schließe ich, dass Herr Dr. Weidemann Veranlasser des Schreibens ist. Er sollte wissen, dass ein solches Vorgehen – sollten die genannten ‚Empfehlungen‘ nicht realisiert werden – die in der Vergangenheit gute Zusammenarbeit mit der LAK, erheblich belasten würde. Standespolitische Weitsicht und die Fähigkeit für die hessischen Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter, in der Zukunft als Teil des Vorstandes sprechen zu können, signalisiert das auf keinen Fall.

Die unter dem Titel HAV-Vorstand weiterhin abgebildeten Kolleginnen und Kollegen sind nicht Teil des derzeitigen HAV-Vorstandes und können daher auch keine entsprechenden Erklärungen unter diesem Rubrum abgeben. Ich habe die Landesapothekerkammer und – soweit möglich – auch die jeweiligen Listenführer über unsere kollegial gebotene Neutralität informiert. Dies ist schon aus der für mich geltenden Verpflichtung ‚Schaden vom HAV abzuwenden‘ geboten.“


Lothar Klein