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BSG-Bestätigung
Künstliche Befruchtung: Kostenübernahme nur mit Trauschein
Unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bekommen für künstliche Befruchtungen kein Geld von der Krankenkasse. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt. Es wies die Revision der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union zurück, die auch unverheirateten Paaren Zuschüsse gewähren wollte. Die Satzungsänderung der Kasse stehe nicht im Einklang mit höherrangigem Recht, befanden die Richter.
Die BKK VBU mit Sitz in Berlin hatte 2012 ihre Satzung geändert: Sie wollte den Kreis der Begünstigten auf „versicherte Paare in auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft“ erweitern. Dafür beruft sie sich auf eine Regelung, die den Kassen zusätzliche Leistungen bei künstlicher Befruchtung erlaubt. Das Bundesversicherungsamt lehnte die Änderung allerdings ab, weil nur der Gesetzgeber von dem Kriterium der Ehe abrücken könne, nicht aber eine einzelne Kasse. Die BKK VBU klagte dagegen erfolglos vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und rief dann die Kasseler Richter an.
Das Gesetz ermächtige lediglich zu „zusätzlichen“ Leistungen, heißt es zur Erklärung in einer Mitteilung des höchsten Sozialgerichts – etwa zur Übernahme von 75 statt 50 Prozent notwendiger Kosten. Die Satzung sollte dagegen gesetzesfremde Leistungen ermöglichen. Die Begrenzung auf miteinander verheiratete Eheleute halten die Sozialrichter für verfassungskonform: Der Entscheidung liege die Ehe als „rechtlich verfasste Paarbeziehung von Mann und Frau zugrunde, in der gegenseitige Solidarität nicht nur faktisch gelebt wird, solange es gefällt, sondern rechtlich eingefordert werden kann“. Sie trage den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung als eine nichteheliche Partnerschaft.
Der stellvertretende Vorstand der BKK VBU, Helge Neuwerk, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. „Wir finden, dass das an den Lebenswirklichkeiten vorbei geht“, erklärte er. „Wir haben das ganze Sozialgesetzbuch durchforstet und können keine Leistung finden, bei der der Trauschein Bedingung ist.“ Derzeit gingen bei ihnen bis zu 1000 Anträge unverheirateter Paare auf künstliche Befruchtung ein. Die Kasse hofft jetzt auf die Initiative des Gesetzgeber: „Jetzt ist unbedingt eine Gesetzesänderung nötig“, betonte Neuwerk.
Berlin - 19.11.2014, 09:17 Uhr