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Künstliche Befruchtung
Schwesig will Kostenübernahme neu regeln
Krankenkassen sollen nach dem Willen von Familienministerin Schwesig auch bei Unverheirateten Kosten für eine künstliche Befruchtungen übernehmen: „Es ist nicht mehr zeitgemäß, diese Paare anders zu behandeln als Verheiratete.“ Man könne nicht einerseits beklagen, dass so wenige Kinder geboren würden, und andererseits Versuche mit künstlicher Befruchtung an Geld scheitern lassen.
Das Bundessozialgericht entschied vergangene Woche, dass die Kassen nach aktueller Rechtslage nicht einmal einen Teil der Kosten erstatten dürfen, wenn die Antragsteller nicht verheiratet sind. Bei der BKK VBU, die vor Gericht geklagt hatte, stieß diese Entscheidung auf wenig Verständnis: Sie gehe an den Lebenswirklichkeiten vorbei. „Jetzt ist unbedingt eine Gesetzesänderung nötig“, forderte der stellvertretende Vorstand, Helge Neuwerk.
Um die aktuelle Situation zu ändern, müsste das Sozialgesetzbuch reformiert werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der für den Bereich zuständig ist, will sich laut „Spiegel“ nicht äußern, solange die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt. Gesundheitsexperten der Union stehen einer Neuregelung bislang skeptisch gegenüber.
Berlin - 24.11.2014, 09:35 Uhr