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Abmahn-Tsunami
Hamburger Apothekerverein prüft Relevanz
Der Hamburger Apothekerverein will für seine von der jüngsten Abmahnungswelle betroffenen Mitglieder „geeignete Schritte des Rechtsschutzes“ prüfen. In einem Fax-Info rät er, nicht voreilig die geforderte kostenpflichtige Unterlassungserklärung abzugeben oder den angebotenen Vergleich ohne Weiteres anzunehmen. Für eine weitere Analyse bittet er seine Mitglieder, ihm ihre Abmahnungen zuzuschicken.
In seinem Fax geht der Hamburger Apothekerverein nicht darauf ein, dass der Apotheker, mit dessen Vollmacht der Leipziger Anwalt tätig wurde, in keinem offiziellen Verzeichnis als Inhaber einer Versandhandelserlaubnis gelistet ist.
Wohl geht der Verein aber auf die inhaltlichen Vorhaltungen des Anwalts ein. Er macht darauf aufmerksam, dass im Impressum bestimmte Pflichtangaben aufzuführen sind (§ 5 Abs. 1 Telemediengesetz). Dazu gehöre auch die Firmierung – also die Bezeichnung e. K. oder OHG –, deren Fehlen in einem Teil der Abmahnung moniert wird. Auch müsse bei dem (notwendigen) Verweis auf die Berufsordnung deren Zugänglichkeit für den Verbraucher sichergestellt sein, das heißt zumindest eine Verlinkung zur entsprechenden Fundstelle – in der Regel auf der Internetseite der zuständigen Apothekerkammer – vorgenommen werden.
Was die gerügten Bestellmöglichkeiten für nicht versandfähige Arzneimittel betrifft, so heißt es im Info-Schreiben, dass häufig Arzneimitteldatenbanken hinterlegt seien, in denen zu bestellende Arzneimittel aufgerufen werden können – auch Thalidomid-haltige Arzneimittel oder BtM. „Hier müssten Sie stets aktuell eine apothekerliche Kontrolle der in der Regel von EDV-Dienstleistern erstellten Datensätze gewährleisten, damit Sie nicht in diese Falle laufen, oder sich für das Abschalten Ihres Shops entscheiden“, rät der Verein für diesen Fall.
Am Ende verspicht er: „Wir prüfen gegenwärtig die Relevanz dieser Abmahnungen und geeignete Schritte des Rechtsschutzes für Sie.“ Selbstverständlich könnten Betroffene aber auch eigene anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Unabhängig davon bittet der Apothekerverein seine Mitglieder, „Ihre Schreiben für eine Gesamtanalyse, z. B. auch wegen Rechtsmissbrauchs durch die Kanzlei, zur Verfügung zu stellen“.
Berlin - 03.12.2014, 18:16 Uhr