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Kommentar
Jetzt nicht einknicken!
Muffensausen in Schwäbisch-Hall und Leipzig: Massenabmahn-Apotheker Hartmut Wagner und sein Rechtsanwalt Christoph Becker sind offensichtlich auf dem Rückzug. Das ist allerdings keinesfalls Grund, jetzt in einem Vergleich nachzugeben. Ein Kommentar von Christian Rotta.
Muffensausen in Schwäbisch-Hall und Leipzig: Massenabmahn-Apotheker Hartmut Wagner e.K. und sein dubioser „Richtig.Recht“(!)-Advokat Christoph Becker sind offensichtlich auf dem Rückzug. Per Rundfax erklären sie, ihre gegenüber Tausenden von Apothekern gesetzten Abmahnfristen „auszusetzen“, um in dieser Woche „zentrale Vergleichsverhandlungen mit den Apothekerverbänden und anderen großen Beteiligten“ stattfinden zu lassen. Gleichzeitig gehen sie davon aus, dass die inzwischen von vielen Abgemahnten und ihren Rechtsvertretern umgekehrt Wagner/Becker gesetzten Fristen „stillschweigend ebenfalls ausgesetzt“ würden.
Das ist gleich doppelt falsch: Weder ist bei den Landesapothekerverbänden etwas von „zentralen Vergleichsverhandlungen“ bekannt (lediglich der Verlag Wort&Bild und der Landesapothekerverband Thüringen scheinen mit Becker/Wagner Gespräche zu führen) noch werden Gegenfristen, die apotheken.de und zahlreiche Mitgliedsapotheken dem Abmahn-Duo gegen die verlangten Unterlassungserklärungen gesetzt haben, obsolet.
Nein, hierzu besteht wahrlich kein Anlass!
Jetzt gilt es, nicht einzuknicken, sondern dem offenen und unverfrorenen Wagner/Beckerschen Rechtsmissbrauch entschieden entgegenzutreten. Wer jetzt in irgendwelche „Vergleichsverhandlungen“ tritt, lädt Nachfolgetäter geradezu ein, bei nächster Gelegenheit eine weitere Abmahnwelle gegen Apotheken in Gang zu setzen. Die Botschaft muss jetzt sein: Wer solche Aktionen initiiert oder sich zu ihnen hinreißen lässt, um den schnellen Reibach zu machen, darf nicht ungeschoren davonkommen.
Stuttgart - 08.12.2014, 14:12 Uhr