Landwirtschaftsministerium

Tierärztliches Dispensierrecht in der Diskussion

Berlin - 08.12.2014, 08:27 Uhr


Am Donnerstag fand im Bundeslandwirtschaftsministerium ein Fachdiskurs zum tierärztlichen Dispensierrecht statt. Als Ergebnis habe sich herausgestellt, dass das tierärztliche Dispensierrecht bewährt sei und erhalten bleiben soll, berichtet der Bundesverband Praktizierender Tierärzte. Die Diskussion wird aber weitergehen.

Den Hintergrund zur derzeitigen Debatte bildet die 16. AMG-Novelle. Bei der Verabschiedung hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, das Ergebnis einer Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts vorzulegen. Dazu hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben, das dem Ministerium am 7. Oktober vorgelegt wurde. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde nun diskutiert. Dazu trafen sich etwa 100 Landwirte, Tierärzte, Vertreter der Überwachungsbehörden der Länder, der Pharmaindustrie und der Tierschützer sowie Bundestagsabgeordnete.

Als Gastgeberin erklärte Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin im Ernährungs- und Landwirtschaftsministerium: „Für uns dient dieser Austausch der fundierten Meinungsbildung über die künftige Rolle des tierärztlichen Dispensierrechts im Gesamtgefüge der Tiergesundheits- und Arzneimittelrechts.“ In einer Pressemitteilung des Ministeriums wird der Fachdiskurs zudem als Teil der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gestarteten Tierwohl-Initiative „Eine Frage der Haltung“ bezeichnet.

Tierärztliches Dispensierrecht hat sich bewährt

Über die Ergebnisse des Fachdiskurses hat das Ministerium bisher nicht informiert, aber der mit einer siebenköpfigen Delegation an der Veranstaltung beteiligte bpt verkündete am Freitag seine Zusammenfassung. Am Ende der rund sechsstündigen, sehr ernsthaften und sachlich geführten Diskussion habe sich gezeigt, dass das tierärztliche Dispensierrecht bewährt sei und erhalten bleiben solle. Staatssekretärin Flachsbarth habe deutlich werden lassen, dass das Dispensierrecht nicht die richtige Stellschraube sei, um antimikrobielle Resistenzen zu bekämpfen.

Vielmehr könnte der Antibiotikaeinsatz nur durch die Verbesserung der Tiergesundheit reduziert werden. Im Mittelpunkt müsse die tierärztliche Bestandsbetreuung stehen, doch müsse auch die eingesetzte Antibiotikamenge reduziert werden, besonders bei Reserveantibiotika. Dazu wie auch zur Umsetzung des staatlichen Minimierungskonzepts und zu einer Verbesserung des Verschreibungsverhaltens habe sich der bpt bekannt.

Bei dem Fachdiskurs hätten sich neben dem bpt vor allem auch die Vertreter der Überwachungsbehörden und der Wissenschaft für das bestehende Dispensierrecht ausgesprochen, heißt es in der Mitteilung des bpt weiter. Das Land Nordrhein-Westfalen habe allerdings für die Abschaffung votiert. bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz kommentierte die Tagung mit der Bemerkung, eine Abschaffung des Dispensierrechts wäre „reine Symbolpolitik“ – und forderte ein Ende der Diskussion.

Wie es weitergeht, wird jedoch vom Ministerium und von den Bundestagsabgeordneten abhängen. Außerdem ist das Thema Gegenstand von Verhandlungen im Europäischen Rat zum EU-Tierarzneimittelrecht. Die Diskussion dürfte daher keineswegs beendet sein.


Dr. Thomas Müller-Bohn


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