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Brücken-Apotheke
LAV will Abmahn-Apotheker rauswerfen
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) will den Brücken-Apotheker aus Schwäbisch Hall aus dem Verband werfen. Auf seiner heutigen turnusmäßigen Sitzung hat der Vorstand des Verbands ein förmliches Ausschlussverfahren beschlossen.
Apotheker Wagner sei in den vergangenen Tagen als Initiator einer über große Teile des Berufsstandes gezogenen Abmahnwelle in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. Laut LAV-Satzung könne der Ausschluss beschlossen werden, wenn das Mitglied beharrlich gegen ihm nach der Satzung des Verbandes oder der Berufsordnung obliegende Pflichten verstoße oder wenn sein Verbleiben das Ansehen oder die Interessen des Verbandes schädige oder gefährde. Über den Ausschluss wird vom LAV-Beirat nach schriftlicher Anhörung des Mitglieds entschieden.
„Wir sind eine Gemeinschaft von Kolleginnen und Kollegen auf freiwilliger Basis und als Verband repräsentieren wir die gesellschaftlichen und gemeinsamen Interessen unserer Mitglieder. Der Apotheker aus Schwäbisch Hall hat mit seinen Aktivitäten aus unserer Sicht diesem Ansatz diametral entgegen gearbeitet“, erklärte der LAV-Vorsitzende Fritz Becker zur Entscheidung des Vorstands.
In der LAV-Geschäftsstelle hätten in den vergangenen Tagen die Telefone nicht mehr stillgestanden. „Wir hatten Hunderte unserer Mitglieder zu beraten, die von der Abmahnwelle überzogen worden waren“, ergänzte Geschäftsführerin Ina Hofferberth. „Für den Verband selbst ist also schon hierdurch ein Schaden entstanden, gar nicht zu reden von über 6000 Faxanschreiben, die wir an unsere Mitglieder geschickt haben.“ Hofferberth, selbst Juristin, sieht auch Verfehlungen im Vorgehen des Anwalts des betreffenden Apothekers. „Wir haben uns an die Rechtsanwaltskammer gewandt und um eine genaue Überprüfung der Praktiken dieses Rechtsanwalts gebeten.“
Hinsichtlich des Ausschlussverfahrens sei zunächst dem betroffenen Apotheker Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme einzuräumen. Sobald diese vorliege beziehungsweise die entsprechende Frist verstrichen sei, werde der LAV-Beirat informiert und sein Votum zu dem beantragten Mitgliedsausschluss abgefragt werden. Ein entsprechender Beschluss des Beirates bedarf satzungsgemäß einer Zweidrittelmehrheit. „Die Entscheidung wird in den kommenden drei bis vier Wochen getroffen sein“, so Hofferberth.
Berlin - 10.12.2014, 13:47 Uhr