GKV-Spitzenverband zur Telematik

„Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden“

Berlin - 16.01.2015, 17:43 Uhr


Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen stehen geschlossen hinter der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer Telematikinfrastruktur. Dies betont der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Allerdings ist er „nicht bereit, Stillstand teuer mit Beitragsgeldern zu subventionieren“. Deshalb hatte der Verwaltungsrat kürzlich die für den Haushalt der gematik 2015 vorgesehenen Mittel gesperrt. Diese Sperre hat er nun aber angesichts des diese Woche vorgelegten Entwurfs für ein E-Health-Gesetz wieder aufgehoben.

Seit Jahren ist die Betreiberorganisation gematik damit beschäftigt, die Voraussetzungen für die eGK zu schaffen – mit mäßigem Erfolg. Die Karte ist zwar seit diesem Jahr Pflicht – einen Mehrwert für die Patienten bietet sie allerdings noch nicht, obwohl bereits fast eine Milliarde Euro Beitragsgelder in die Entwicklung der Telematikinfrastruktur und der eGK geflossen sind. Für den GKV-Spitzenverband ist damit die Schmerzgrenze überschritten, heißt es in der Erklärung. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern seien nur zu verantworten, wenn die Potenziale für das Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden.

Der Referentenentwurf für das E-Health -Gesetz zeigt aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, dass seine Forderungen, den Stillstand beim eGK-Projekt zu beenden, ernst genommen wurden. Er macht aber zugleich deutlich, was er noch für notwendig erachtet. So bedürfe es dringend einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass für die heute bereits im Gesetz verankerten Anwendungen, wie z. B. zu medizinischen Daten für die Notfallversorgung, elektronischen Arztbrief, Daten zur Prüfung von Arzneimittelsicherheit oder auch der elektronischen Patientenakte, als Transportweg, nur die in der gematik entwickelte Telematikinfrastruktur zulässig ist. Dies sei aus wirtschaftlicher Sicht erforderlich; zudem werde das notwendige hohe Sicherheitsniveau nur über diese Telematikinfrastruktur zu gewährleisten sein. Eine zumindest indirekte Finanzierung von Parallelnetzen über die Beitragszahler müsse unterbunden werden. Sämtliche geplante und zukünftig zu entwickelnde Telematikanwendungen müssten bei Nichtnutzung mit Malus-Regelungen belegt werden, fordert der GKV-Spitzenverband. Finanzielle Anreize für die Nutzung von Telematikanwendungen seien hingegen eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln.


Kirsten Sucker-Sket


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