Rx-Boni-Verbot vor dem EuGH

Im Sinne oder zulasten der Patienten?

25.03.2015, 17:13 Uhr

Der EuGH soll sich zum deutschen Rx-Boni-Verbot erklären. (Foto: Stefan Welz/Fotolia)

Der EuGH soll sich zum deutschen Rx-Boni-Verbot erklären. (Foto: Stefan Welz/Fotolia)


Berlin - Über die Frage, ob die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel der Sicherstellung der Versorgungqualität dient oder nicht, soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Bei der ABDA will man sich inhaltlich nicht dezidiert zum Gerichtsverfahren äußern – verweist aber darauf, dass deutsche Gerichte die deutschen Regeln mehrfach bestätigt haben. Anders die Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV): Sie setzt als Verfahrensbeteiligte darauf, dass die EU-Richter ein Recht auf Rx-Boni aussprechen.

Weil die ABDA selbst nicht am Verfahren beteiligt ist, will man sich in der Pressestelle nicht näher zum Verfahren äußern. Allerdings, betont Sprecher Rainer Kern, beobachte man die weitere Entwicklung durchaus engmaschig „und setzt sich auch in diesem Kontext für die Wahrung der Interessen des Berufsstandes und die Qualität der Arzneimittelversorgung ein“. Zudem hätten deutsche Gerichte die Preisbindung von Rx-Arzneimitteln bereits mehrfach bestätigt. Insoweit muss aus Sicht der ABDA nun die endgültige Entscheidung in der Sache abgewartet werden.

Die dPV indes zeigt sich kämpferisch: „Gemeinsam mit DocMorris wollen wir stellvertretend für alle chronisch Erkrankten in Deutschland das Recht auf Boni bis zur letzten Instanz durchfechten“, erklärt dPV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff. Es gehe um die Verbesserung der Lebensumstände von Parkinson-Patienten. Die Krankheit sei nicht nur körperlich und psychisch belastend, sondern auch finanziell. „Mit den Boni der Versandapotheke DocMorris konnten wir die Patienten bei den Krankheitskosten finanziell entlasten“, so Mehrhoff. Aus Sicht des dPV ist die Entscheidung aus Europa daher ein wichtiges Signal für alle chronisch Kranken in Deutschland.

 


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