NDR-Beitrag zum „Medikament des Jahres“

ABDA distanziert sich von BVDA

31.03.2015, 09:45 Uhr

Die ABDA sieht die BVDA-Siegel kritisch. (Screen: ndr.de)

Die ABDA sieht die BVDA-Siegel kritisch. (Screen: ndr.de)


Berlin – Das „Medikament des Jahres“-Siegel des Bundesverbands Deutscher Apotheker (BVDA) steht seit einiger Zeit in der Kritik. Jüngst untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt dem Hersteller Procter & Gamble, für Wick MediNait mit der Auszeichnung zu werben. Bei der ABDA sieht man die Wahl zum Medikament des Jahres ebenfalls kritisch: „Die ABDA distanziert sich von derartigen Maßnahmen und würde sie selbst auch nicht durchführen“, erklärte sie in einem TV-Beitrag des Magazins „Markt“ am Montagabend. Die Aufgabe der Apotheken bestehe in einer möglichst unabhängigen Beratung ihrer Patienten.

Das BVDA-Siegel schafft Vertrauen: Immerhin stehe ein Bundesverband darauf, es müsste doch also noch intensiver geprüft worden sein, vermuten einige befragte Passanten im Beitrag. Doch Grippostad, Dorithricin, Meditonsin, formoline und dona – das seien alles Arzneimittel, die in letzter Zeit erhebliche Kritik auf sich gezogen haben, mahnt Arzneimittelexperte Prof. Gerd Glaeske. Und auch die anderen Mittel verdienen seiner Meinung nach eigentlich keinen Preis. „Insofern ist das alles aus meiner Sicht wenig geeignet, um eine Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker darzustellen.“

Werbung verboten

Die Hersteller messen dem Siegel ebenfalls große Bedeutung bei: „Wir freuen uns sehr“ (Dorithricin), das Siegel „bestätigt uns das Vertrauen der deutschen Apotheker“ (formoline), das Vertrauen in das Arzneimittel und der Stellenwert bei Kunden und den Apothekern spiegele sich in der Wahl wider (Grippostad). Wenig begeistert ist man hingegen bei der ABDA und bei der Wettbewerbszentrale. „Es ist eine sehr beliebte Methode bei pharmazeutischen Unternehmern, nicht selber zu sagen ‚mein Produkt ist gut‘, sondern die fachliche Autorität von Ärzten und Apothekern zu bemühen“, erklärt Christiane Köber. Das sei deutlich werbewirksamer – aber nach dem Heilmittelwerberecht eben verboten.

Wick MediNait wird derzeit nicht mehr mit dem Siegel beworben. Das Urteil habe man „zur Kenntnis genommen“, heißt es auf Anfrage der Markt-Redaktion. Wick VapoSpray präsentiert sich allerdings weiterhin als Medikament des Jahres 2015. Das Meersalzspray gilt schließlich offiziell nicht als Arzneimittel – als Medizinprodukt sei es nicht vom Urteil des OLG betroffen, erklärt der Hersteller. Es wird also weiter mit dem Siegel geworben. Doch die Wettbewerbszentrale sieht die ganze Auszeichnung an sich sehr kritisch. „Wir halten das Siegel für wettbewerbswidrig“, so Köber – der Verbraucher erhalte keinerlei Informationen darüber, wie zustande gekommen sei.

Komplizenschaft zwischen BVDA und Herstellern

Das Siegel suggeriert geprüfte Qualität – dabei steckt dahinter ein ausgeklügeltes Werbesystem: In der deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt kann die NDR-Markt-Redaktion einen Blick in das Handbuch zum „Medikament des Jahres“ werfen. Es belegt, dass die Qualität der Medikamente gar nicht geprüft wird, sondern Grundlage eine Umfrage unter Apothekern ist – absurd, findet die Wettbewerbszentrale. Das Siegel beruhe also nicht auf handfesten Fakten, sondern nur auf der Frage, welche Medikamente Apotheker in diesem Jahr empfehlen wollen. Das rechtfertige ein solches Siegel aber nicht, erklärt Köber.

Selbst im Handbuch des BVDA machen die Hersteller Werbung mit ihren Produkten. 9.260 Euro kostet eine – aufs gesamte Heft gerechnet wären das bei 93 Produkten mehr als 600.000 Euro, die die Pharmaunternehmen dem BVDA gezahlt hätten. „Ein riesen Geschäft für den Bundesverband“, konstatiert Markt. Der Verband will sich auch dazu nicht äußern. Und die Hersteller machen zur Höhe ihrer Zahlungen keine genauen Angaben. Für Glaeske dient das Siegel letztlich ganz klar der Vermarktung und nicht der Beratung der Patienten: „Das ist wie in einer Komplizenschaft: Ich zeichne etwas aus, derjenige, der das Produkt herstellt, bewirbt es stärker.“ Das kurbele den Verkauf an.

Zum NDR-Beitrag geht‘s über diesen Link.


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.