SKONTI-STREIT

Trümper: Widerspruch gegen AEP-Verfügung

07.05.2015, 10:15 Uhr

Wehrt sich gegen die einstweilige Verfügung: Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper. (Foto: Phagro)

Wehrt sich gegen die einstweilige Verfügung: Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper. (Foto: Phagro)


Berlin - Der Vorsitzende des Großhandelsverbandes Phagro, Dr. Thomas Trümper, hat Widerspruch gegen die von AEP erwirkte Einstweilige Verfügung zu einer in einem Interview mit der Apotheker Zeitung (AZ) getätigten Aussage eingelegt. Das Landgericht Berlin hatte Trümper untersagt, mit Bezug auf das von der Bundesregierung vorbereitete Anti-Korruptionsgesetz auf eine mögliche Strafbarkeit des Einkaufs von Arzneimitteln bei AEP hinzuweisen. Jetzt geht der Streit in die nächste gerichtliche Runde.

„Es ist schade, dass Dr. Trümper nicht Sportsman genug ist um zu akzeptieren, dass er bei seinem Interview ein wenig übers Ziel hinaus geschossen ist und jetzt nachkartet. Wir sehen dem Termin sehr gelassen entgegen und stellen uns weiterhin entschieden gegen eine breite und falsche Verunsicherung der Apotheker", reagierte AEP-Geschäftsführer Jens Graefe auf den Widerspruch.

Nach DAZ.online-Informationen führt der Widerspruch aus, dass es sich bei Trümpers Aussage um eine Meinungsäußerung handele, die wettbewerbsrechtlich nicht relevant sein könne, weil weder der Phagro noch sein Vorsitzender in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur AEP stünden. Daher könne sie auch keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben. Das Berliner Gericht hatte Trümper im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von 250.00 Euro, ersatzweise sechs Monate Ordnungshaft angedroht.

Im Gespräch mit der AZ hatte Trümper zunächst versichert, dass weder er persönlich noch der Phagro hinter der Skonto-Klage der Wettbewerbszentrale gegen AEP stecke. Dann setzte er wörtlich fort: „Das allerdings, meine ich, wäre wirklich eine gute Tat für die Apotheker gewesen.“ Stelle sich nach einer gerichtlichen Klärung heraus, „dass Skonti in der Form, wie sie von AEP ohne erkennbare Gegenleistung und zudem als Gesamtrabatt angeboten werden, nicht zulässig sind, dann wird es unter dem neuen Gesetz strafrechtlich nicht nur eng für die Herren bei AEP, sondern auch für alle Apotheken, die diese Angebote angenommen haben.“


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