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MDK-Behandlungsfehler-Statistik 2014
Zahl der Verdachtsfälle steigt weiter
Berlin – Patienten und Angehörige haben 2014 bei ihren Krankenkassen etwas häufiger einen Verdacht auf Behandlungsfehler geltend gemacht als im Vorjahr. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachteten 14.663 Behandlungsfehlervorwürfe. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde.
Die Zahl der MDK-Gutachten wegen eines Verdachts auf Fehler stieg binnen eines Jahres um 78 Fälle auf 14.663 an. „Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch“, erklärte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) – insoweit könne keine Entwarnung gegeben werden. Auch die Zahl der bestätigten Fehler stieg um 109 auf 3.796 Fällen leicht an.
Knapp zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern, ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen niedergelassene Ärzte. Die meisten Vorwürfe bezogen sich auf chirurgische Eingriffe: 7.845 Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen. Bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspreche, liege der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe, erläuterte Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern, während Fehler bei der Medikation oft nicht wahrgenommen würden.
In 155 Fällen starben die Patienten an den Folgen eines Fehlers oder damit zusammenhängenden Komplikationen. 1294 Patienten erlitten einen Dauerschaden. Grundsätzlich ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen. Zusammen mit den Vorwürfen, die Patienten bei Gutachterstellen der Ärzteschaft geltend machten, dürften es 2014 rund 6000 bestätigte Fehler sein. Gronemeyer plädierte für einen offenen Umgang, damit die Patienten entschädigt werden, sowie eine systematische Fehleranalyse zur künftigen Vermeidung.
Zur Behandlungsfehler-Begutachtung des MDK geht es hier.
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