Deutscher Bundestag

Parlament sagt Ja zum Versorgungsstärkungsgesetz

Berlin - 11.06.2015, 17:15 Uhr

Stimmte heute dem GKV-VSG zu: Der Deutsche Bundestag. (Foto: T. Trutschel/ photothek)

Stimmte heute dem GKV-VSG zu: Der Deutsche Bundestag. (Foto: T. Trutschel/ photothek)


Heute hat der Deutsche Bundestag das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zur Verbesserung der medizinischen Versorgung vor allem auf dem Land verabschiedet. Da es sich um ein zustimmungsfreies Gesetz handelt, ist die abschließende Beratung im Bundesrat Formsache. In Kraft treten soll das Gesetz nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die ABDA zieht eine gemischte Bilanz.

Für Apotheken relevant ist insbesondere die Festschreibung des Abschlags an die Krankenkassen pro Rx-Packung in Höhe von 1,77 Euro. Darüber hinaus wird die Selbstverwaltung verpflichtet, Regelungen zur Vermeidung von Retaxationen bei Formfehlern zu verhandeln. Für Apotheken von Bedeutung sind zudem die neuen Regelungen zum Entlassmanagement. Klinikärzte sollen Patienten künftig „eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung“ bei der Entlassung verschreiben können. Zudem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesapothekerkammern in einen Informationsaustausch über die Organisation des Notdienstes treten, um die Versorgung der Versicherten im Notdienst zu verbessern.

ABDA begrüßt Regelung zum Entlassmanagement...

Die ABDA zieht eine gemischte Bilanz zum GKV-VSG. Die Neuregelung des Entlassmanagements an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Bereich sei ein Pluspunkt: „Mit der Neuregelung erhalten Patienten bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ein einheitliches Rezept, das sie selbst in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können, ohne zunächst noch den Hausarzt aufsuchen zu müssen“, erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Gut sei zudem, „dass sich dabei keine rein profitorientierten ‚Rezepthändler‘ einmischen dürfen.“

Ebenfalls positiv wertet die ABDA die Antragsrechte der Apothekerschaft im neu geschaffenen Innovationsfonds zur Förderung neuer und sektorübergreifender Versorgungsformen sowie der Versorgungsforschung. Schmidt: „Wenn Apotheker und alle anderen Heilberufe Ideen - zum Beispiel für Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten - einbringen können, kann dies der Versorgungsqualität nur dienlich sein. Für Patienten kann man mittel- und langfristig so mehr Versorgungsqualität erreichen.“

...und vermisst Reformschritte in Sachen Vergütung

Doch Schmidt übt auch deutliche Kritik: „Die Vergütungsreform ist hier im Ansatz stecken geblieben. Zwar hat der Gesetzgeber anerkannt, dass Krankenkassen ihre Zeche zukünftig nicht mehr so einfach prellen können und der Schutz der Apotheken vor ungerechtfertigten Retaxationen besser werden soll. Auch die Festsetzung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro pro abgegebenem Arzneimittel in der GKV ist wie geplant erreicht. Allerdings fehlen ganz entscheidende Reformschritte, und zwar der Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Überprüfung des Festhonorars nach einer vernünftigen Methodik und die längst überfällige Anpassung der Vergütung für Rezepturen und Betäubungsmittel. Von diesen Forderungen werden wir auch in Zukunft nicht abgehen".


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