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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begrüßt die heute vom Bundesrat beschlossene Empfehlung zum E-Health-Gesetzentwurf. Die Länder sprechen sich dafür aus, dass auch Apotheker den hier vorgesehenen Medikationsplan erstellen und aktualisieren können, wenn der Patient dies wünscht. „Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann“, sagte Schmidt im Anschluss an die heutige Bundesratssitzung.
Die Stammapotheke des Patienten sei oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation habe. „Und die muss definitiv mit in den Plan“, so Schmidt. Zudem sei es „ein wichtiges Stück Wahlfreiheit“, wenn der Patient selbst entscheiden könne, ob sein Arzt oder sein Apotheker den Medikationsplan erstellen soll. Vervollständigt werden müsse der Plan ohnehin im Austausch aller beteiligten Heilberufe. Schmidt: „Der Bundestag täte deshalb gut daran, der Empfehlung der Länderkammer im weiteren parlamentarischen Verfahren zu folgen."
Der ABDA-Präsident erneuerte zudem seine Kritik am Medikationsplan, wie ihn der Gesetzentwurf derzeit vorsieht. Dass der Plan nun gesetzlich verankert wird und bestimmte Versicherte einen Anspruch auf ihn erhalten, findet er grundsätzlich richtig. Aber: „Die bloße Auflistung von Arzneimitteln bietet kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft wird.“ Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne.
Schmidt verweist darauf, dass die wichtige Rolle der Apotheker in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durchaus anerkannt sei. So fördere das Bundesgesundheitsministerium das ABDA-Modellprojekt PRIMA zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der gematik hätten die Apotheker zudem die Federführung für das AMTS-Modul der elektronischen Gesundheitskarte. Last not least: Beim Modellprojekt ARMIN zeigten Apotheker und Ärzte in Sachsen und Thüringen schon heute, dass sie in Sachen AMTS eng zusammen arbeiten können. „Diese Realitäten muss man jetzt auch im E-Health-Gesetz anerkennen“, so der ABDA-Präsident.
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