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Vor Entscheidung
Retax-Gespräche: Anrufung der Schiedsstelle droht
Ende Juli ist das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in Kraft getreten. Bereits zuvor hatten der DAV und der GKV-Spitzenverband Gespräche zum darin enthaltenden Auftrag des Gesetzgebers begonnen, eine einvernehmliche Lösung für die Retax-Problematik zu finden. Jetzt stehen die Verhandlungen vor der Entscheidung. Es droht die Anrufung der Schiedsstelle.
Nach DAZ.online-Informationen standen die Verhandlungen bereits vor dem Abbruch. In den nächsten Tagen soll noch ein weiterer Einigungsversuch unternommen werden. Die Erfolgsaussichten sind mehr als ungewiss: „Die Gespräche sind in der Tat schwierig, aber noch hält der Gesprächsfaden und wir arbeiten nach wie vor an einer Einigung diesseits der Schiedsstelle“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.
Zur Verhandlungslage will sich der DAV nicht äußern: „Der Stand ist wie folgt: Die nächste Runde der Verhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband zum Rahmenvertrag steht kurz bevor. Über die Inhalte haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart, um die Verhandlungen nicht zu belasten“, so ein DAV-Sprecher.
Das Gesetz schreibt eine Einigung bis zum 1. Januar 2016 vor. DAV-Chef Fritz Becker hatte bereits angekündigt, rasch die Schiedsstelle anzurufen, falls eine Einigung nicht erreichbar erscheint: „Wenn wir nicht ganz schnell zu einer Lösung kommen, weil sich der GKV-SV stur stellt, werden wir die Schiedsstelle anrufen.“ Sonst muss die Schiedsstelle ohnedies eine Lösung herbeiführen: „Kommt eine Regelung nicht innerhalb der Frist zustande, entscheidet die Schiedsstelle“, heißt es im Gesetz.
Gespräche starteten wieder bei Null
DAV-Chef Becker hatte im Interview mit der ApothekerZeitung (AZ) angekündigt, die Retax-Gespräche wieder bei Null zu beginnen: „Wir beginnen jetzt wieder von vorne.“ Die Ausgangslage habe sich durch den Auftrag der Politik zu Verhandlungen geändert. „Damit sind wir einen Schritt vorangekommen“, so Becker. An das frühere Retax-Paket anknüpfen wolle der DAV nicht.
Ziel der Übereinkunft mit dem GKV-Spitzenverband müsse sein, dass künftig Retaxen wegen Formfehlern grundsätzlich geheilt werden könnten. Becker: „Vor allem, wenn der Kasse kein Schaden entstanden und der Patient richtig versorgt ist. Dann muss das Arzneimittel selbstverständlich bezahlt werden.“ Über Retaxationen bei der Verletzung von Rabattverträgen müsse gesondert diskutiert werden. Auch hier müsse zumindest der Warenwert ersetzt werden.
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