Anträge zum DAT 2015

Medikationsplan: Apotheker wollen mitmachen

Berlin - 04.09.2015, 15:15 Uhr

DAT-Anträge: Apotheker drängen auf Mitwirkung beim Medikationsplan. (Foto: Knappschaft)

DAT-Anträge: Apotheker drängen auf Mitwirkung beim Medikationsplan. (Foto: Knappschaft)


Die Nichtberücksichtigung der Apotheker beim im neuen E-Health-Gesetz verankerten schriftlichen Medikationsplan hat für viel Ärger und Enttäuschung gesorgt. Auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf beschäftigen sich sieben Anträge mit diesem Sorgenkind. Alle Anträge fordern die konsequente Einbindung der Apothekerschaft in den Medikationsplan für GKV-Versicherte.

Die ABDA begrüßt in ihrem Leitantrag zum Medikationsplan zunächst die Idee des vorgesehenen Anspruchs GKV-Versicherter auf einen Medikationsplan, wenn sie gleichzeitig drei oder mehr verschriebene Arzneimittel anwenden. Sie fordert den Gesetzgeber aber auf, den „Anspruch des Versicherten nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber dem Apotheker des Vertrauens im Gesetz festzuschreiben“. Außerdem sei erforderlich, vor der Erstellung des Medikationsplans eine Medikationsanalyse durchzuführen. „Die dafür notwendigen intellektuellen sowie koordinativen Leistungen der Apotheker müssen dabei angemessen vergütet werden“, so der Leitantrag.

In der Begründung führt die ABDA aus, dass es ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Apotheker sei, für Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu sorgen. Das Erstellen von Medikationsplänen und Medikationsmanagement seien wichtige Prozesse in der AMTS. „Eine sinnvolle, aktuelle und (möglichst) umfassende Informationsgrundlage über die von einem Patienten angewendeten Arzneimittel erfordert unbedingt auch eine Erfassung der von ihm im Rahmen der Selbstmedikation erworbenen nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Die entsprechende Information liegt nur dem Apotheker vor“, heißt es dort. Fast wortgleiche Anträge gibt es von den Apothekerkammern Berlin und Hessen sowie von den mehreren Delegierten Eva-Maria Plank, Elfriede Hoffmann, Andrea Litzinger, Dr. Ernst Pallenbach, Silke Laubscher, Sybille Krauß und Lorenz Fakler.

Meinungsveschiedenheiten bei Diagnosedaten

Letztere fordern in ihrem Antrag darüber hinaus, den Apothekern den Zugang zu den Diagnosen allen Behandlungsdaten im Einverständnis mit dem Patienten im Rahmen der Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im E-Health-Gesetz zu ermöglichen. Nur so sei ein Medikationsmanagement durch dieApotheker zum Nutzen des Patienten und der Gesellschaft möglich. Medikationsanalyse und -management seien zukunftsweisende Dienstleistungen, die Arbeitsplätze in den Apotheken sichern und gleichzeitig attraktiver machen werden, heißt es zur Begründung. Der DAV hatte allerdings im Rahmen der Verhandlungen zur Ausgestaltung der eGK auf die Einsicht in die Diagnosedaten aus Rücksicht auf die Interessen der Ärzteschaft verzichtet.


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