DAz.online-Wochenschau

Von hilfsbereiten, durchschnittlichen und impfenden Apothekern

11.09.2015, 17:32 Uhr

(Fotos: scottchan, gena96 - Fotolia.com; Montage: DAZ/ekr)

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Auch in dieser Woche standen die Flüchtlinge im Mittelpunkt: Mittlerweile wird viel Solidarität gezeigt - jetzt darf die Hilfe nicht abreißen und muss gut koordiniert werden. Doch auch fachlich ist Aufmerksamkeit gefordert: Für Mirabegron gab es einen Rote-Hand-Brief, und Fusafungin wird einer Nutzen-Risiko-Bewertung unterzogen. Was Sie als „durchschnittlicher Apotheker“ noch wissen sollten, wie der Apothekertag seine Schatten vorauswirft und noch vieles mehr können Sie in unserer Wochenschau lesen … 

So helfen die Kollegen

Was kann ich tun, um den Flüchtlingen zu helfen? Das fragen sich wohl derzeit viele. Viele packen aber auch schon an und das auf ganz unterschiedliche Weise. Die Essensausgabe zu organisieren oder einem jungen syrischen Apothekerkollegen die Chance zu geben, hier im Beruf Fuß zu fassen, sind nur zwei von vielen Beispielen für die große Hilfsbereitschaft in Deutschland. „Einfach hinfahren“ wird derzeit angesichts der erfreulich großen Zahl an freiwilligen Helfern gar nicht mehr gern gesehen. Man läuft Gefahr, weggeschickt zu werden. Die Organisation und Koordination der Hilfe läuft in großen Teilen über Facebook und übers Internet. 

Erste Hilfe bei Sprachproblemen

Sprachprobleme sind eine der größten Schwierigkeiten, die es im Umgang mit den Flüchtlingen zu meistern gilt. Insbesondere in der Apotheke, wo, wenn es um die richtige Anwendung von Arzneimitteln geht, Details entscheidend sein können. Dabei gibt es viele Hilfsmittel, die die Verständigung leichter machen: Online-Wörterbücher, Beratungsvideos, Piktogramm-Programm, Refugees Phrasebook … 

Flickenteppich bei der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

In Bremen und Hamburg gibt es die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge bereits. Nordrhein-Westfalen führt die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nun als erstes Flächenland ein. Mittlerweile haben sich auch Berlin und Brandenburg dazu entschieden, in Mecklenburg-Vorpommern wird das diskutiert. Der AOK-Bundesverband beklagt, dass sich die Koalitionsrunde nicht zu einer bundesweit einheitlichen Regelung für die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge durchringen konnte.

Läusemittelspende auch an Apotheker

Mit dem Zustrom an Flüchtlingen nehmen auch parasitäre Erkrankungen wie Scabies und Läuse zu – eine Folge der hygienischen Verhältnisse und des Zusammenlebens auf engstem Raum. Pohl-Boskamp hat nun 10.000 Packungen ihres Läusemittels Nyda® gespendet. Allerdings gingen die bislang nur an Ärzte und Hilfsorganisationen. Auf Anfrage von DAZ.online erklärte sich Pohl-Boskamp gerne bereit, das Läusemittel auch an Apotheker auszuliefern, die den Flüchtlingen helfen wollten. Wegen der nicht ganz unkomplizierten Anwendung soll es nur von Fachleuten an die Flüchtlinge abgegeben werden.

Blutdruckanstieg unter Mirabegron

Unter Mirabegron (Betmiga®) sind schwerwiegende Hypertonien aufgetreten. Das teilt Astellas Pharma in einem Rote-Hand-Brief mit. Der selektive Beta-3-Adrenozeptoragonist, der zur symptomatischen Therapie von imperativem Harndrang, erhöhter Miktionsfrequenz und Dranginkontinenz bei Erwachsenen mit überaktiver Blase zugelassen ist, unterliegt als neuer Wirkstoff mit EU-Zulassung einer besonderen Überwachung. Ab sofort ist Mirabegron bei schwerer, nicht ausreichend eingestellter Hypertonie kontraindiziert. Vor Beginn der Behandlung ist der Blutdruck zu messen, während der Behandlung muss er regelmäßig kontrolliert werden.

Überempfindlichkeitsreaktionen unter Fusafungin

Das Lokalantibiotikum Fusafungin (Locabiosol®) wird einer umfassenden Nutzen-Risiko-Bewertung unterzogen. Wie das BfArM mitteilt, ist auf Initiative der italienischen Arzneimittelagentur AIFA ein europäisches Risikobewertungsverfahren eingeleitet worden. Anlass gaben steigende Zahlen von Nebenwirkungsmeldungen. Es wurde von schwerwiegenden Verläufen berichtet, vor allem von allergischen Reaktionen. Das Antibiotikum, das als Spray angewendet wird, ist zugelassen zur Behandlung von Infektionen und Entzündungen der oberen Atemwege bei Erwachsenen und Kindern ab zwölf Jahren. 

Kennen Sie „AWB“? Dann sind Sie kein Durchschnitt.

Bei der Werbung für OTC-Arzneimittel gibt es Grenzen, irreführende Angaben sind verboten. Das bekam auch Bayer zu spüren: Das Unternehmen hatte in der Deutschen Apotheker Zeitung für Canesten® Extra (Nagelset und Creme) mit der Angabe geworben, über 87 Prozent der Anwender hätten die sehr gute/gute Wirksamkeit des Nagelsets bestätigt. In einer Fußnote wurde zum Beleg auf „AWB“ verwiesen. Doch diese Art der Werbung wurde Bayer vom Oberlandesgericht Hamburg untersagt – ein Grund: Dem „durchschnittlichen Apotheker“ sei die Abkürzung eher nicht bekannt. 

Zürcher Apotheker dürfen ab sofort impfen

Apotheker im Schweizer Kanton Zürich, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen, können ab sofort auch ohne ärztliche Verschreibung gewisse Impfungen vornehmen. Impfgegner hatten versucht, die Verordnung zu stoppen. Ohne Erfolg, die Verordnung wurde rückwirkend zum Beginn des Monats in Kraft gesetzt. Bisher haben 14 Apotheker eine Impferlaubnis beantragt. Nach erteilter Bewilligung dürfen sie auch ohne ärztliche Verschreibung gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis impfen. Zugelassen sind auch Hepatitis-Folgeimpfungen, sofern die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist. 

Apotheker sollen sich zu Cannabis positionieren

Das fordert ein zum Deutschen Apothekertag von der Landesapothekerkammer Hessen eingebrachter Antrag. Es müsse „mit pharmazeutischem Sachverstand Stellung bei der Diskussion um den therapeutischen Einsatz von Cannabis-Produkten“ genommen werden, heißt es. Auch der geschäftsführende ABDA-Vorstand hat zum Thema Cannabis einen Antrag eingebracht. Die Standesführung hatte sich in der öffentlichen, medial intensiv begleiteten Diskussion spät geäußert.

Einheitliche Gültigkeit und Wiederholungsrezept 

Aus den Landesapothekerkammern und -verbänden sind aber auch wieder Anträge eingereicht worden, die den beruflichen Alltag in der Apotheke erleichtern und für mehr Klarheit bei den Patienten sorgen sollen: So die Forderung, die verkürzten Gültigkeitszeiträume für ärztliche Verschreibungen zu vereinheitlichen, oder der Vorschlag, im GKV-Bereich die rechtlichen Bedingungen für Wiederholungsrezepte zu schaffen. Konkret wird vorgeschlagen, auf dem bestehenden Muster 16 Rezept eine Rubrik für einen ärztlichen Vermerk einzurichten, in dem bestimmt wird, wie viele Wiederholungen bis wann erlaubt sind.

Nein zu Alkohol in der Schwangerschaft

Rund 2000 Kinder kommen in Deutschland jedes Jahr mit massiven Behinderungen zur Welt, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben. Darauf wies die Drogenbeauftragte der Bundesregierung am Tag des alkoholgeschädigten Kindes hin. Obwohl die Gefahren eigentlich bekannt sein sollten, halten immer noch 18% der Bundesbürger ein gelegentliches Gläschen Sekt oder Bier während der Schwangerschaft für vertretbar!


 


Dr. Carolina Kusnick (ck), Apothekerin 
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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