Gesundheitskarte für Flüchtlinge

AOK beklagt „Flickenteppich“

Berlin - 07.09.2015, 16:15 Uhr

Kein einheitliches Vorgehen in Sicht: Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge. (Foto: Djama/Fotolia)

Kein einheitliches Vorgehen in Sicht: Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge. (Foto: Djama/Fotolia)


Der AOK-Bundesverband beklagt, dass sich die Koalitionsrunde am vergangenen Sonntagabend nicht zu einer bundesweit einheitlichen Regelung für die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge durchringen konnte. Leider werde der bisherige „Flickenteppich“ weiter bestehen, sagte der kommissarische Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Frank Michalak, am Montag in Berlin.

Bisher haben Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen eine solche Gesundheitskarte beschlossen. Laut Michalak – der auch Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost ist – wird Berlin Ende der Woche nachziehen. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bestätigte DAZ.online, dass derzeit Gespräche zur Einführung der Karte laufen. Im Laufe des vierten Quartals solle es soweit sein. Für die registrierten Flüchtlinge in Berlin läuft die Abrechnung der Gesundheitskosten über die AOK Nordost.

In der vergangenen Nacht sind insgesamt 386 Flüchtlinge in Berlin aufgenommen worden, die aus Bayern kamen. Sie wurden in der Schmidt-Knobelsdorf-Straße in Spandau untergebracht. Weitere 310 Flüchtlinge sollen am heutigen Nachmittag von Eisenhüttenstadt nach Berlin kommen. Auch sie werden in der kurzfristig errichteten Notunterkunft untergebracht. Seit dem Morgen sind dort drei mobile Teams des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, unterstützt von Sprachmittlern, tätig, um die Erstregistrierung der Flüchtlinge vor Ort vorzunehmen.

Doch nicht nur Berlin plant offenbar eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Michalak zufolge sind auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg. Die CDU/CSU lehnt eine solche Karte für Flüchtlinge ab. Sie stehe für eine kostenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland und biete wie Bargeld Anreize für Asylanträge.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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