Tarifabschluss

Auch im PJ gibt es mehr Geld

17.12.2015, 14:50 Uhr

Ab Januar 2016: Zwar kein Geldregen, aber ein wenig mehr Gehalt für PhiP. (Foto: VOUMEDIA- Fotolia.com)

Ab Januar 2016: Zwar kein Geldregen, aber ein wenig mehr Gehalt für PhiP. (Foto: VOUMEDIA- Fotolia.com)


Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA  haben am Mittwoch einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen. Auch Pharmazeuten im Praktikum, für die die Vereinbarungen des Bundesrahmentarifs gelten, dürfen sich im neuen Jahr über ein bisschen mehr Geld freuen.

Mit dem neuen Gehaltstarifvertrag, der am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, steigen auch die tariflichen Vergütungen für Auszubildende: Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) bekommen mit Beginn des neuen Jahres monatlich 880 Euro. Ob sie ihr PJ bereits begonnen haben oder erst 2016 beginnen, spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung für die Gehaltserhöhung ist allerdings, dass für den jeweiligen PhiP der Bundesrahmentarifvertrag gilt.

Für wen gilt der neue Gehaltstarif?

Der Bundesrahmentarifvertrag und somit auch der neue Gehaltstarif gelten für alle Adexa-Mitglieder, deren Arbeitgeber Mitglied im ADA sind. Auch alle PhiP, deren Gehalt sich laut Arbeitsvertrag nach dem jeweils gültigen Tarif richtet, dürfen sich demnächst über mehr Geld freuen. Anders ist die Situation, wenn vertraglich nur eine feste Summe ohne Anpassung an den Tarif vereinbart ist. Dann bleibt alles beim Alten. Gegebenenfalls muss dann nachverhandelt oder eben in die Gewerkschaft eingetreten werden.

Somit sind die Voraussetzungen für PhiP, unter denen sie vom Tarifabschluss profitieren, dieselben wie für alle anderen Angestellten in Apotheken. Für die angehenden Apotheker entfällt aber mit dem neuen Gehaltstarif mit einer Vergütung von 880 Euro ab Beginn des praktischen Jahres endlich die Streitfrage, ob PhiP, die die erste Hälfte des PJ außerhalb der öffentlichen Apotheke absolvieren – etwa in einer Krankenhausapotheke oder in der Industrie – im zweiten Halbjahr in der Offizin Anspruch auf die Vergütung für die zweiten sechs Monate haben. Auf das gesamte PJ gerechnet gibt es 780 Euro mehr als bisher.

Der Tarifvertrag gilt für das Bundesgebiet mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Separate Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Nordrhein zwischen der TGL Nordrhein und ADEXA laufen derzeit noch.



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