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BUNDES-APOTHEKERORDNUNG
Länder stimmen für umfassenderes Berufsbild
Die Länder werden in der morgigen Sitzung des Bundesrates das neue Apotheker-Berufsbild weiter fassen. Damit stellt sich die Länderkammer gegen den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Jetzt muss rasch ein Kompromiss gefunden werden.
Die Länderkammer wird nach DAZ.online-Informationen der Empfehlung des Gesundheitsausschusses zur Neufassung der Bundes-Apothekerordnung mit breiter Mehrheit zustimmen. Damit sollen Tätigkeiten von Apothekern in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, der pharmazeutischen Industrie sowie in Lehre und Forschung in den Kriterienkatalog ausdrücklich aufgenommen werden.
Gröhe-Katalog zu eng gefasst
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte in einem Zehn-Punkte-Katalog die Definition der apothekerlichen Tätigkeiten auf Aufgaben in der Offizin eingeengt. Dem kontert nun der Gesundheitsausschuss der Länderkammer: „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen. Auch außerhalb der Apotheke sichern Apothekerinnen und Apotheker in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie“.
Die Neufassung der Bundes-Apothekerordnung ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie (2013/55/EU) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist zustimmungspflichtig und soll abschließend von der Länderkammer am 18. Dezember verabschiedet werden.
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