31. März 2016
Ja, mein liebes Tagebuch, wer zahlt eigentlich die
Umsatzsteuer bei ausländischen Versandapotheken, die nach Deutschland liefern?
Wer zahlt welche Mehrwertsteuer an welches Finanzamt? Man vermutet schon lange,
dass niederländische Versender das Mehrwertsteuergefälle zwischen Deutschland
und den Niederlanden nutzen, um z. B. ihre Boni zu finanzieren. Es soll steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten geben, die auf einer unklaren Lage, wer denn nun für
die Zahlung der Umsatzsteuer zuständig ist, beruhen. Liefert eine
niederländische Versandapo Rx-Arzneimittel nach Deutschland, sollen die gesetzlichen Krankenkassen
Schuldner der deutschen Umsatzsteuer sein und nicht die ausländische
Versandapo. Aber führen die Krankenkassen diese Umsatzsteuer an die deutschen
Finanzämter ab? Ein Kölner Rechtsanwalt vermutet, dass weder von der
holländischen Versandapotheke noch von den deutschen Krankenkassen eine
Umsatzsteuer an ein deutsches Finanzamt abgeführt wird. Mein liebes Tagebuch, da
reibt man sich doch verwundert die Augen. Im Jahr 2016, in dem alle
Finanzspuren digital nachverfolgt werden können, soll man nicht feststellen
können, wer wohin etwas zahlt und wo etwas von wem eingeht? Und den Krankenkassen
soll die technische Möglichkeit fehlen,
zwischen Abrechnungen von ausländischen und deutschen Apotheken zu
unterscheiden? Von wegen! Ein Abrechnungszentrum, das sich auf die Rezeptabrechnung
von Versandapotheken spezialisiert hat, lässt wissen, dass man sehr wohl
erkennt, ob es sich um eine in- oder ausländische Apotheke handelt. Denn jede
Apotheke hat ein eindeutiges Institutionskennzeichen, das darüber Auskunft
gibt. Wird nun die Umsatzsteuer gezahlt oder nicht? Nach Recherchen der DAZ
bleibt die Abrechnungspraxis bezüglich der Umsatzsteuer unbeantwortet, GKV-Spitzenverband
und die holländischen Versandapotheken reden um den heißen Brei herum, keine
Seite gibt eine eindeutige Auskunft dazu. Da fragt man sich: Hat der Fiskus
hier kein Interesse, genauer hinzusehen und nachzuforschen? Und die andere
Seite: Schäuble will nun sogar jedes Apothekenkassensystem so hochrüsten, dass
es vollkommen transparent wird. Vielleicht sollte er mal bei den Krankenkassen
und den eigenen Finanzämtern anfangen.
Wenn ein Arzt vergessen hat, seinen Vornamen und/oder seine Telefonnummer
aufs Rezept zu schreiben, wollen die Ersatzkassen die Apotheken bis zum 30.
Juni 2016 nicht retaxieren. Sie haben, wie der Apothekerverein Hamburg
berichtet, die Friedenspflicht, die bis Ende März galt, um weitere drei Monate
verlängert. Supernett, gell? Und mein liebes Tagebuch, danach gibt’s wieder
Retaxkrieg – oder was? Wie einem diese
Spielchen doch langsam auf die Nerven gehen! Es wird höchste Zeit, dass die
Schiedsstelle in die Puschen kommt und die klare Ansage macht, dass solche
läppischen Formfehler geheilt werden dürfen und auf keinen Fall zu einer
Nullretaxation führen.
3 Kommentare
Entscheidend sind die %e.
von Dr. Christoph Klotz am 05.04.2016 um 21:31 Uhr
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AW: Kammern gegen Verbände
von Wolfgang Müller am 06.04.2016 um 17:16 Uhr
Armin und die trostlose Zukunft
von Heiko Barz am 04.04.2016 um 13:32 Uhr
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