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Förderung aus dem Innovationsfonds
Startschuss für Anträge
Unter anderem Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit können sich jetzt um eine Förderung aus dem Innovationsfonds bewerben. Am letzten Freitag gab der Gemeinsame Bundesausschuss die Kriterien für Projektanträge zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung bekannt.
Jetzt kann es losgehen: Wer an den 300 Millionen Euro jährlichen Fördergeldern aus dem Innovationsfonds partizipieren will, kann sich mit Projekten zu neuen Versorgungsformen oder Konzepten zur Versorgungsforschung bewerben. Wohin es in der ersten Förderwelle gehen soll, zeigt der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsausschuss, in seinen am 8. April veröffentlichten Förderbekanntmachungen auf. Es gibt insgesamt sechs Bekanntmachungen, in denen unter anderem Themenfelder, Förderkriterien sowie Details zum Antragsverfahren festgelegt sind.
Neue Versorgungsformen
Zwei Bekanntmachungen, eine themenspezifische und eine themenoffene, betreffen neue Versorgungsformen, also Projekte, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Sie werden mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert. Über die themenspezifische Förderbekanntmachung können gefördert werden:
- Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten,
- Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit,
- Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,
- Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen (ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Menschen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit seltenen Erkrankungen).
Die Projekte – auch die zur AMTS – müssen tatsächlich neu sein. Solche, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden, werden nicht gefördert. Man darf also gespannt sein, ob und welche Projekte unter Beteiligung von Apothekern nun einen Förderantrag einreichen werden. Frist für die Abgabe der Anträge ist der 5. Juli 2016 – spätestens bis 15:00 Uhr müssen sie beim Projektträger eingegangen sein. Als Projektträger für die Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beauftragt.
Versorgungsforschung
Den Komplex der Versorgungsforschung – in den 75 Millionen Euro jährlich fließen sollen – betreffen vier Förderbekanntmachungen. Eine ist wiederum themenoffen, eine weitere themenspezifisch. Letztere enthält folgende Förderschwerpunkte:
- Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung,
- Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen,
- Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Verbesserungsalltag,
- Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung,
- Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze,
- Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.
Die anderen beiden Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung betreffen die Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung und zur Integrierten Versorgung sowie die Evaluation der Richtlinie des G-BA zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.
Nähere Informationen im Internet
Interessierte finden nähere Informationen in den jeweiligen Leitfäden und den Allgemeinen Hinweisen und Nebenbestimmungen. Dies sind auf der Webseite des Innovationsausschusses zugänglich. Zudem bietet der Projektträger auf Anfrage individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an. Die Projektskizzen und Anträge sind ausschließlich über das Internet-Portal des Projektträgers DLR in elektronischer Form einzureichen.
Mit den ersten Förderbescheiden zu den Versorgungsprojekten ist voraussichtlich im Oktober zu rechnen. Die Bescheide für die Versorgungsforschung kommen vermutlich erst im November. Im Laufe des Jahres wird es in beiden Bereichen auch eine zweite Förderwelle geben. Die zu den Versorgungsprojekten dürfte schon im Mai anlaufen.
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