Patientenbeauftrager der Bundesregierung

Laumann will Kassen-Wettbewerb umgestalten

Hannover - 13.04.2016, 10:00 Uhr

Zählen soll die Leistung, weniger das Geld: Patientenbeauftrager Laumann will Krankenkassen zur Transparenz zwingen. (Foto: Holger Groß)

Zählen soll die Leistung, weniger das Geld: Patientenbeauftrager Laumann will Krankenkassen zur Transparenz zwingen. (Foto: Holger Groß)


Der Wettbewerb zwischen gesetzlichen Krankenkassen ist politisch gewollt, doch für Laumann wird er derzeit zu sehr über den Preis geführt. Er will, dass nicht nur der Zusatzbeitrag zählt, sondern vermehrt die Versicherungsleistung – und die Erstattungspraxis.

Windeln waren der Auslöser: Da einige Krankenkassen zu Lasten von Patienten nur minderwertige Produkte erstatten, will der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, CDU-Politiker Karl-Josef Laumann, Änderungen beim Wettbewerb zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen durchsetzen. Dieser soll eigentlich zu mehr Effizienz und sinkenden Kosten führen – und wird bisher hauptsächlich über den Preis geführt, nämlich über den Zusatzbeitrag, der von den Versicherten zu zahlen ist.

Für Laumann ist es hingegen wichtig, dass vermehrt Versicherungsleisten den Ausschlag geben. Er hat im Februar ein Positionspapier für mehr Transparenz bei Hilfsmitteln veröffentlicht. „Anlass war die Ausschreibungspraxis bei einigen Krankenkassen bei Inkontinenzmitteln“, sagte er bei einer Tagung zur Einbeziehung von Patientenpräferenzen in gesundheitspolitische Entscheidungen am Dienstag in Hannover. Er will nun allgemein das Bewilligungs-Geschehen der Kassen transparent machen: „Ich glaube, dass Krankenkassen nicht nur den Zusatzbeitrag auf die Homepage stellen sollten, sondern auch, wie viele Maßnahmen erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden“, sagt Laumann. Für ihn gehöre auch dies zur Beurteilung einer Kasse.

Erst der Widerspruch führt zum Erfolg

„Die Versicherten brauchen mehr Informationen, wie Krankenkassen sich bei der Versorgung verhalten“, sagt der Patientenbeauftragte gegenüber DAZ.online. „Wenn ich Informationen haben will, wie viele Leistungen sie erst über das Widerspruchsverfahren genehmigen, kriege ich sie nicht“, so Laumann, der beamteter Staatssekretär am Bundesgesundheitsministerium ist. Manchmal hätte er den Eindruck, man müsse nur einen Widerspruch einlegen, um doch noch zum Erfolg zu kommen.

Derzeit erarbeitet das Ministerium einen Referentenentwurf, der sich auch diesem Thema annehmen soll. „Der Gesetzgeber muss klarmachen, dass mehr Transparenz nötig ist“, so Laumann. Der Entwurf soll noch im April fertiggestellt werden.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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