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Mamma mia, wieder so eine Woche mit Verzweiflungspotenzial: Luftrezepte und Luftschnittstellen, ABDAs unmittelbare statt direkte Kontakte, ein Retax-Kasperle mit neuem Kleidchen, SPD mit halbem Herz für Apotheker und die ABDA in Grabenkämpfen zwischen Kammern und Verbänden. Ein Lichtblick: Diefenbachs Defektlisten.
9. Mai 2016
Nach dem Betrug im Pflegebereich kamen die Apotheker dran: „Die große Abzocke“ titelte die „Welt am Sonntag“. Mit ihrem Beitrag über den Millionenbetrug durch Apotheker mit Luftrezepten nahm sie gleich alle Apothekers in Sippenhaft. Luftrezepte – das sind von einem Arzt ausgestellte Rezepte, die nur mit der Kasse abgerechnet, aber nicht beliefert werden und bei denen sich Arzt und Apotheker und manchmal auch Patient den überwiesenen Rechnungsbetrag teilen. Das Dumme an solchen Pressemeldungen: Sie erwecken den Eindruck, die Apotheker und die Ärzte sind Betrüger. Dabei kommen solche Betrügereien relativ selten vor. Die allermeisten Apotheker sind ehrlich und rechnen korrekt ab.Das sieht auch die ABDA so, die dieses Mal ganz fix war und sich hinter ihre weißen Schäfchen stellte. Und selbst der GKV-Spitzenverband sieht das so. Kann man vorbeugen? Verbandsvorsitzender Becker sieht keinen Handlungsbedarf. Mein liebes Tagebuch, da hat er Recht: Das Apothekenwesen ist bereits streng reguliert, digitalisiert und im Prinzip transparent. Und wenn das elektronische Rezept kommt, dann wird Betrug eh so gut wie unmöglich. Noch mehr Überwachung macht nur das Apothekerleben schwerer, bringt aber nichts. Schwarze Schafe gibt’s überall.
Die elektronische Gesundheitskarte schwächelt – schon wieder. Tests für das elektronische Rezept, das auf die Karte soll, zeigten unsichere Luftschnittstellen. Schon wieder was mit Luft! Also, das sind keine luftleeren Löcher, darunter versteht man vielmehr drahtlose Übertragungswege von Daten, die als bedenklich eingestuft wurden. Mein liebes Tagebuch, uns soll’s recht sein, wenn sich das elektronische Rezept auf der Karte hinauszögert. Denn mit dem Rezept auf der Karte werden wohl andere Möglichkeiten kommen, es einzulösen, z. B. an Terminals, die mit Versandapotheken verbunden sind. Und damit können wir uns nun wirklich Zeit lassen…
Weil wir gerade bei Online-Rezepten sind: Bei Apothekern und Ärzten gibt’s eine breite Front gegen Online-Arztpraxen. Für die ABDA ist die Telekommunikation im Gesundheitswesen „immer nur ein Add-on“, was den persönlichen Kontakt nicht ersetzen kann. In einem ersten Gesetzentwurf dazu stand, dass ein „persönlicher“ Kontakt vorliegen muss. Mittlerweile ist es nur ein „direkter“ und die ABDA möchte einen „unmittelbaren“ Kontakt. Mein liebes Tagebuch, nette Wortspielchen, aber was heißt das schon, dass ein Kontakt persönlich, direkt oder unmittelbar stattfindet? Dem Rezept sieht man’s eh nicht an, ob Arzt und Patient sich berührt haben oder nur persönlich, direkt und unmittelbar telefonisch miteinander gesprochen oder sich per Video gesehen haben. Ach mein liebes Tagebuch, am liebsten soll alles bleiben wie’s ist, gell? Im Ernst: Es ist natürlich das Beste, wenn der Patient beim Arzt im Sprechzimmer sitzt. Aber: Die Telemedizin wird sich nicht aufhalten lassen, schon gar nicht mit Wortspielchen.
10. Mai 2106
Diefenbach sei Dank: Der Offenbacher Apotheker hat erneut Defektlisten ausgewertet. Sein Resümee ist ernüchternd: Derzeit ist ein deutlicher Anstieg der Defekte festzustellen. Und das Schärfste: Die Gründe für die vielen Defekte bleiben im Dunkeln. Die Industrie beliefert angeblich den Großhandel ausreichend und der Großhandel schwört Stein und Bein, dass er keine Ware habe. Mein liebes Tagebuch, ja wo bleiben da die vielen kleinen Arzeneischächtelchen? Vermutlich haben die Defekte mit dem System der Rabattarzneimittel zu: Die Hersteller müssen immer günstiger produzieren und tun dies „auf Kante“: Es reicht gerade so oder eben auch nicht – und schon haben wir Defekte. Ich frage mich, warum die ABDA dieses System nicht wöchentlich in der Öffentlichkeit anprangert. Das kann’s doch nicht sein. Hätten wir unseren Haru Diefenbach nicht, hätten wir gar keinen Überblick über das Ausmaß. Ja, wir Apothekers sollten die pharmazeutischen Bedenken anbringen, so oft es nur irgendwie geht.
11. Mai 2016
Immerhin, die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Apotheker besser bezahlt werden sollen. Für Rezepturanfertigungen sollte es ein höheres Honorar geben. Ist ja nett, dass eine Partei noch ein Herz für uns hat. Aber, mein liebes Tagebuch, sie tut das nur halbherzig. Wenn wir jetzt glauben, dass wir generell für die Anfertigung einer Rezeptur mehr Geld bekommen sollen, dann haben wir uns wohl geschnitten. Denn es sieht so aus, als wenn selbst an diesem Punkt herumgemäkelt wird. Denn schon fasst die Politik ins Auge, nur komplizierte, d.h. aufwendige Rezepturen besser zu honorieren. Was ist eine aufwendige Rezeptur und was nicht? Ich finde diese Haarspalterei – mit Verlaub – das Allerletzte. 8,35 Euro durchgängig für eine Rezeptur ist wirklich nicht zu viel verlangt, zumal es nicht nur um den Herstellungsaufwand geht, sondern auch um die Abgabeberatung. Und was ist mit der Dokumentationsgebühr für BtM? Weißt du, mein liebes Tagebuch, dieses Gezeter um ein paar Cent ist nervtötend. Wenn es die Politik nicht einmal für nötig erachtet, pharmazeutische Leistungen mit einem Basishonorar zu versehen, dann sind wir schon tief gesunken. Und das Allerletzte: Das vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zu unserer Honorarvergütung, das 2018 vorliegen soll, könnte uns sogar noch einen Strich durch die Rechnung machen: Denn schon wird darüber diskutiert, ob der Gesetzgeber vor dem Erscheinen des Gutachtens eine Rezeptur- und BtM-Vergütung anpassen kann. Mama mia, ja warum denn nicht? Das ist doch nur ein Gutachten – und nach Gutachten kann man sich richten, muss man aber nicht. Das wird noch ein Gerangel werden…
12. Mai 2016
Man kommt sich schon vor wie in einem Kasperletheater. Seit letztem Sommer stand die Retaxationsgefahr im Raum, wenn der Arzt vergessen hatte, auf dem Rezept seinen Vornamen und seine Telefonnummer anzugeben. Allein schon diese Vorschrift ist Kasperletheater pur. Gnädigerweise räumten die Kassen eine Friedenspflicht ein und verzichteten vorerst zu retaxieren, wenn eine Apotheke das Fehlen nicht bemerkt haben sollte. Jetzt zeigt sich das Bundesgesundheitsministerium nachsichtig, erbarmt sich und will nachbessern: Mit einer neuen Änderung der Verschreibungsverordnung soll es dem Apotheker erlaubt werden, fehlende Angaben wie Vorname und Telefonnummer auf dem Rezept selbst zu ergänzen – aber nur, wenn sie ihm zweifelsfrei bekannt sind. Mein liebes Tagebuch, ich glaub es nicht! Es ist schier unglaublich, was man uns da erlauben möchte. Dass man uns das einfach so zutraut! Aber im Ernst, bei Lichte betrachtet ist das doch nichts als ein bisschen Retaxvermeidungskosmetik. Denn der Schwarze Peter bleibt beim Apotheker: Wenn der Arzt seinen Vornamen auf dem Rezept vergisst und wir das übersehen, sind wir dran. Also, mein liebes Tagebuch, das Retax-Kasperle bleibt, es hat nur ein anderes Kleidchen an. Es wird Zeit, dass das gesamte Retaxunwesen hinterfragt und endlich ein Modus vivendi gefunden wird, der einem akademischen Heilberuf würdig ist.
13. Mai 2016
Das Antikorruptionsgesetz ist schon fast unter Dach und Fach, es steht kurz vor seiner Verabschiedung, da kritisiert der Bundesrat, dass Apotheker derzeit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen. Denn Bestechung beim Bezug der Arzneimittel soll nur strafbar sein, wenn sie zur Anwendung durch den Heilberufler bestimmt sind. Mein liebes Tagebuch, der Apotheker darf keine Arzneimittel verordnen, er muss sie nur beschaffen. Und das ist eine kaufmännische Tätigkeit, bei der er kaufmännisch handeln muss, bei der es Rabatte und Skonti geben darf. Also, was sollen diese Einwände? Außerdem: Die Apotheker sind sehr wohl vom Antikorruptionsgesetz betroffen, wenn sie z. B. Ärzte bestechen. Trotz seiner Einwände will der Bundesrat das Gesetz passieren lassen und nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gesetz wird dann wohl so kommen. Und dann lassen wir’s endlich mal gut sein.
Soll eine Apothekerkammer beispielsweise einen Vertrag über pharmazeutische Dienstleistungen mit einer Krankenkassen abschließen dürfen? Zum Beispiel wenn es ums Medikationsmanagement geht? Ja, warum denn nicht, sagt der klare Menschenverstand. Um Himmelswillen nein, sagt die ABDA. Verträge mit Kassen sollen in den Händen der Apothekerverbände liegen, Kammern sollen allenfalls beteiligt werden. Und damit entbrannte ein Streit zwischen Kammern und Verbänden. Ausgangspunkt des Streits war ein von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ausgehandelter Vertrag über ein Modellprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit mit der AOK Nordwest. Warum sollte das nicht die Kammer aushandeln dürfen, sondern nur ein Apothekerverband? Es ist doch nur ein Modellprojekt! Huhuhu, mein liebes Tagebuch, da offenbart sich die Wackeligkeit des gesamten ABDA-Konstrukts. Kammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, alle Apothekerinnen und Apotheker sind Pflichtmitglieder, der Beitritt zu einem Apothekerverband ist dagegen freiwillig. Bei den Dienstleistungen zum Medikationsmanagement dreht es sich um Vereinbarungen zu unserer Berufsausübung, die alle Apotheker betreffen, nicht nur die Apothekenleiter, die freiwillig einem Verband angehören. Also, warum soll eine Kammer keinen Modellversuch ins Leben rufen dürfen? Die Meinungsverschiedenheiten dazu werden derzeit im ABDA-Gesamtvorstand verhandelt. Die Kammern von Baden-Württemberg und Westfalen-Lippe wollen sich von der ABDA nicht verbieten lassen, Verträge mit Kammern auszuhandeln. Recht so, mein liebes Tagebuch. Ab und zu muss man da mal die Stirn zeigen.
7 Kommentare
Tja, Herr Ditzel ......
von Gunnar Müller, Detmold am 16.05.2016 um 14:47 Uhr
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Elitäres Zuständigkeits-Macht-Gezerre statt Ergebnisse für die "Typische Apotheke"
von Wolfgang Müller am 16.05.2016 um 14:18 Uhr
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Tagebuch Retax
von Heiko Barz am 16.05.2016 um 12:44 Uhr
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Klarheit der Aufgaben
von Reinhard Rodiger am 16.05.2016 um 11:33 Uhr
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Wer schließt Verträge?
von Elisabeth Thesing-Bleck am 16.05.2016 um 7:56 Uhr
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Streit unter Brüdern
von Ulrich Ströh am 15.05.2016 um 9:01 Uhr
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AW: Ohne echte Basis Beteiligung…
von Gunnar Müller, Detmold am 15.05.2016 um 9:47 Uhr
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