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Der Immobilien- und Führungsskandal in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung spitzt sich zu. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge hat das Bundesgesundheitsministerium den Kassenärzten gedroht, die Körperschaft einer Staatsaufsicht zu unterstellen, wenn sie mehrere Probleme innerhalb einer zehntägigen Frist nicht lösen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat derzeit gleich mit mehreren Schieflagen zu kämpfen. Bei Immobiliengeschäften hat die Körperschaft öffentlichen Rechts gegen Vorgaben verstoßen und über 50 Millionen Euro Haftungsrisiken angehäuft. Im Dezember 2015 hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bereits Strafanzeige gegen den Ex-KBV-Chef Dr. Andreas Köhler erstattet.
Zudem stehen überhöhte Renten- und Versorgungsansprüche früherer Beschäftigter im Raum. Und: Seit Jahren schon herrscht innerhalb der Führungsriege der KBV Streit. Insider berichten, dass sich der Streit bis in die Vertreterversammlung zieht, so dass fast keine Beschlüsse mehr möglich sind.
FAZ: Zehntägige Frist für KBV
Die FAZ berichtete am gestrigen Samstag, dass Gröhe jetzt durchgreifen will. In einem Schreiben hat er der KBV mitgeteilt, dass in drei Bereichen bis zum 23. Mai neue Wege eingeschlagen werden müssen. An diesem Tag steht das nächste Treffen der Vertreterversammlung an. Für das „Ärzteparlament“ also die letzte Chance, das Ruder herumzureißen.
Laut FAZ geht es dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstens um die erhöhten Versorgungsansprüche von Köhler, der 2014 wegen einer Krankheit zurückgetreten war. Zweitens verlangt das Ministerium eine Klärung, was die Ruhestandszahlungen an mehrere frühere Beschäftigte betrifft. Die Zahlungen müssten zudem eingestellt werden. Dritten soll die KBV die Immobiliengeschäfte der KBV in Berlin aufklären. Dort hatte die Körperschaft Neubauten errichtet, die wohl nicht legal finanziert wurden. Der FAZ zufolge verlangt das BMG auch, dass die Konflikte an der KBV-Spitze gelöst werden, damit die Arbeit nicht mehr beeinträchtigt werde.
Gröhe droht der KBV mit dem Einsetzen einer Staatsaufsicht, sollte die Vertreterversammlung ihm keine Lösungsansätze präsentieren. Im Sozialgesetzbuch V ist eine sogenannte Notfallvollmacht für das Bundesgesundheitsministerium – das die Rechtsaufsicht über die KBV hat – vorgesehen. Diese kommt in Frage, wenn Vorstand oder Vertreterversammlung die Funktionsfähigkeit der Körperschaft gefährden.
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