Eilantrag gescheitert

Tabak-Schockbilder nun verpflichtend

Berlin - 20.05.2016, 15:30 Uhr

Eine spanischen Zigarettenpackung zeigt eine Raucherlunge: Verfaulte Zähne oder Nahaufnahmen von Krebsgeschwüren - an den Anblick solcher Schockfotos müssen sich Raucher in der EU schon bald gewöhnen. (Foto: Martin Gerten / dpa)

Eine spanischen Zigarettenpackung zeigt eine Raucherlunge: Verfaulte Zähne oder Nahaufnahmen von Krebsgeschwüren - an den Anblick solcher Schockfotos müssen sich Raucher in der EU schon bald gewöhnen. (Foto: Martin Gerten / dpa)


Zukünftig müssen Tabakhersteller abschreckende Fotos auf Verpackungen drucken – einen Eilantrag gegen das Gesetz lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. Die Bundesdrogenbeauftragte fordert, auch die geplante Verschärfung des Werbeverbots nicht länger aufzuschieben.

Seit Freitag müssen Hersteller mit Schockbildern von verfaulten Füßen oder schwarzen Raucherlungen vor den Gefahren des Tabakkonsums warnen und diese auf Zigarettenpackungen drucken. Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Die in anderen Ländern bereits üblichen Fotos sollen vor allem junge Menschen vom Rauchen abhalten.

Die Bilder müssen zusammen mit Warnungen wie „Rauchen ist tödlich“ mindestens zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen. Bisher sind solche Hinweise kleiner. Mit den schärferen Regeln setzt Deutschland die EU-Tabakrichtlinie um, die bereits im Mai 2014 in Kraft trat. Verpackungen, die bis Freitag nach alten Regeln produziert wurden, dürfen allerdings ein Jahr lang weiter verkauft werden.

Bundesverfassungsgericht stoppt nicht

Ein Tabakwaren-Hersteller hatte einen Eilantrag gegen die seit Freitag verschärften Regeln beim Bundesverfassungsgericht – und ist gescheitert. Das Gericht lehnte es ab, den Vollzug außer Kraft zu setzen. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes und der Gesundheitsschutz wichtige Ziele seien. Über den Erfolg der Verfassungsbeschwerde selbst sagt das aber noch nichts aus.

Die Verfassungsrichter betonen in ihrer Entscheidung, dass das Gesetz nur dann per Eilantrag zu stoppen wäre, wenn den Betroffenen „ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden“ drohte. Dem Hersteller gelinge es nicht, das für sich selbst oder die ganze Branche ausreichend darzulegen.

Die Schockbilder und Warnhinweise auf den Schachteln sind nur eine von vielen neuen Auflagen und Einschränkungen. Unter anderem sollen Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, vom Markt verschwinden. Menthol-Produkte sollen ab 20. Mai 2020 komplett verboten sein.

Werbeverbot für Tabakprodukte nicht aufschieben

Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) macht derzeit auch Druck bei der Einführung eines weitergehenden Werbeverbotes für Tabakprodukte. Vor Inkrafttreten schärferer Regeln für das Drucken von Schockbildern auf Zigarettenschachteln forderte Mortler, das geplante Werbeverbot nicht aufzuschieben. „Wenn ich alleine hätte entscheiden können, wäre das Werbeverbot spätestens 2018 gekommen. Dass es jetzt 2020 geworden ist, war schon ein Kompromiss“, sagte die CSU-Politikerin am Freitag der „Passauer Neuen Presse“.

„Ich kämpfe dafür, dass er nicht wieder aufgeschnürt wird. Das Inkrafttreten darf nicht weiter aufgeschoben werden.“ Dass um das ab 2020 geplante Werbeverbot für Tabakprodukte noch immer gerungen wird und die Tabakindustrie Einfluss auf Bundestagsabgeordnete zu nehmen versucht, stößt bei Mortler auf Kritik.

Mortler äußerte sich überzeugt davon, dass Gruselfotos auf Tabakprodukten die gewünschte Wirkung zeigen. „Wir wollen mit diesen Schockbildern besonders Kinder und Jugendliche davor bewahren, dass sie mit dem Rauchen beginnen“, sagte Mortler der Zeitung. Es gehe nicht allein um die Bilder, sondern vor allem um die Emotionen, die durch sie geweckt würden. Erfahrungen etwa aus Australien würden zeigen, dass die Abbildungen ihre Wirkung nicht verfehlen.


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