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GKV-Spitzenverband zum Retax-Deal
„Retax-Einnahmen waren zusätzlich eingeplant“
Wenn Null-Retaxationen wegen formaler Fehler ab dem 1. Juni weniger werden, müssen einige Krankenkassen auf viel Geld verzichten. Der GKV-Spitzenverband stellt nun klar, dass es sich bei den Einnahmen aus Rezeptkürzungen um zusätzliche Gelder handelte. Und: Null-Retaxationen sollen auch in Zukunft nicht ausbleiben.
Der neu gefasste Paragraf 3 im Rahmenvertrag liest sich wie ein Sieg für die Apotheker: Auf mehreren Seiten steht dort aufgelistet, in welchen Fällen Krankenkassen ihre Zahlungen an die Apotheker nicht mehr kürzen dürfen. Der Grundsatz: Es darf nur noch retaxiert werden, wenn entweder die Arzneimittelsicherheit oder die Wirtschaftlichkeit betroffen ist. Und: Der Apotheker erhält grundsätzlich die Möglichkeit, Fehler auszubessern.
Insbesondere einige Betriebskrankenkassen müssen dann wahrscheinlich ihre Retax-Politik ändern. Denn gerade die BKKen waren in der Vergangenheit des Öfteren durch ein aggressives Kürzungsverhalten aufgefallen. Aber wie wichtig ist das Retax-Geschäft für die Kassen? Auf Nachfrage von DAZ.online sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes zwar, dass nicht bekannt sei, wie viel die Kassen jährlich durch Rezeptkürzungen einsparen.
Retax-Gelder waren zusätzliche Einnahmen
Allerdings stellte sie klar, dass die Kassen in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit nicht gefährdet seien, wenn Formretax wegfällt: „Wenn Kassen Rezepte ganz oder teilweise gekürzt haben, handelte es sich um zusätzliche Einnahmen der Kasse, jedoch nicht um Beitragsgelder. Es wäre sicher kein verlässliches Wirtschaften, wenn Kassen solche zusätzlichen Gelder fix im Jahresbudget einplanen.“
Der Kassenverband konnte auch nicht beziffern, welches Kassenlager am meisten einspart im Bereich „Retaxation“. Nur so viel: „Wie hoch die Einnahmen einzelner Kassen durch das Retaxieren von Rezepten waren, dürfte sehr unterschiedlich sein.“
Den am Montag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Konsens zum neuen Rahmenvertrag begrüßt der Kassenverband. Offenbar erwarten auch die Kassen, dass es in Zukunft weniger Streitigkeiten mit den Pharmazeuten geben wird: „Für uns ist wichtig, dass es nun hoffentlich weniger Unsicherheit und Interpretationen geben wird. Davon profitieren alle Beteiligten“, erklärte die Sprecherin.
In Einzelfällen auch nach der Abrechnung heilbar
Erst in der gelebten Realität wird sich zeigen, wie sich der Retax-Deal auf das Apotheker-Kassen-Verhältnis auswirkt. Viele Punkte sind auch noch unklar. Fraglich ist beispielsweise, wie die Heilungsmöglichkeit des Apothekers genau ausgestaltet werden. Die Krankenkassen schließen es beispielsweise nicht aus, dass Apotheker auch nach der Abrechnung heilen können: „Im Fall, dass Vermerk und Sonderkennzeichen auf der Verordnung fehlen, kann der Apotheker einen objektivierbaren Nachweis im Beanstandungsverfahren erbringen“, erklärte die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes.
Dass es auch in Zukunft komplett gekürzte Zahlungen an Apotheker geben wird, wollte der GKV-Spitzenverband nicht ausschließen. Ein Beispiel für eine weiterhin noch mögliche Null-Retaxation sei es, wenn ein Rabattvertrag ohne Grund nicht beliefert werde, teilte der Kassenverband mit. Und auch auf die Frage, ob auch formale Fehler weiterhin zu Kürzungen führen können, antwortete die Sprecherin mit „Ja“. Denn: „Ein formaler Fehler, der auch künftig zu Retaxationen führen kann, wäre zum Beispiel die fehlende Unterschrift des verordnenden Arztes.“
5 Kommentare
Nicht so pessimistisch
von Thomas Brongkoll am 26.05.2016 um 11:31 Uhr
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Zuviele kryptische Spielregeln..es ändert sich gar nichts.
von Tilman La Roche am 26.05.2016 um 10:20 Uhr
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AW: LIeber Herr La Roche,
von Benjamin Wessinger am 26.05.2016 um 10:30 Uhr
Retax-Deal?
von Heiko Barz am 25.05.2016 um 17:44 Uhr
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AW: Sieg der Apotheker?
von Drinhaus am 25.05.2016 um 18:42 Uhr
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