Medikationsberatung

Zusatzhonorare der Apotheker unter Beschuss

Berlin - 14.06.2016, 15:00 Uhr

Kein Zusatzhonorar möglich? Einige Landes- und Bundesaufsichtsbehörden sind der Meinung, dass es für Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheker keine rechtliche Grundlage gibt. (Foto: KKH)

Kein Zusatzhonorar möglich? Einige Landes- und Bundesaufsichtsbehörden sind der Meinung, dass es für Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheker keine rechtliche Grundlage gibt. (Foto: KKH)


Eines der wichtigsten politischen Projekte der Apotheker wackelt: Mehrere Aufsichtsbehörden meinen, dass die Pharmazeuten für pharmazeutische Dienstleistungen, etwa das Medikationsmanagement, kein Extra-Honorar kassieren dürften. Ein Beratungsmodell wurde sogar schon gekippt, ein anderes wackelt. Die ABDA protestiert.

Kassen-Aufsichtsbehörden gegen Versorgungsmodelle der Apotheker

Für die ABDA sind die pharmazeutischen Dienstleistungen seit Jahren das Herzstück der politischen Lobbyarbeit. Friedemann Schmidt hatte nach seinem Amtsantritt als ABDA-Präsident eine Weiterentwicklung des Berufsbildes versprochen. Später beschloss der Deutsche Apothekertag das „Perspektivpapier 2030“, das für die Stärkung der heilberuflichen Rolle des Apothekers wirbt. Und: In Sachsen und Thüringen wird derzeit ein Medikationsmanagement getestet, das in den kommenden Jahren – so die Hoffnung der Apotheker – im ganzen Land ausgerollt werden könnte. Hinzu kommen mehrere regionale Projekte der Pharmazeuten: Medikationschecks, Schwangeren- oder Diabetiker-Beratungen oder Compliance-Hilfen.

Doch bei einigen Krankenkassen-Aufsichtsbehörden kommen diese Versorgungsmodelle gar nicht gut an. Denn die sind der Meinung, dass es für solche Beratungs- und Dienstleistungsangebote gar keine gesetzliche Grundlage gibt. Ein Beispiel ist das sogenannte Diabetiker-Coaching der Techniker Krankenkasse (TK). Der Vertrag zwischen der TK und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) war vor zwei Jahren das erste bundesweit gültige Dienstleistungsangebot im Bereich des Medikationsmanagement. In dem Programm bietet die Kasse Diabetikern an, sich von einem Apotheker pharmazeutisch beraten zu lassen. Erfolgt die Beratung, erhält der Pharmazeut bis zu 50 Euro.

Für alle bundesweit agierenden Krankenkassen ist das Bundesversicherungsamt (BVA) die Aufsichtsbehörde. Auf Nachfrage von DAZ.online sagte ein Sprecher: „Krankenkassen dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden.“ Auch die Gelder der Kassen dürften nur für die im Sozialgesetzbuch V vorgesehenen Leistungen
und Verwaltungskosten ausgegeben werden. Für sämtliche Verträge mit Leistungserbringern müsse es also eine gesetzliche Grundlage geben, so das BVA.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Zusatzhonorare

von Sylvia Trautmann am 15.06.2016 um 8:30 Uhr

Die Bundesaufsichtbehörde der Krankenkassen kümmert sich leider zu wenig darum, wieviel Geld die Krankenkassen für Werbung ausgeben. Nachlesen kann man das in den jährlichen Berichten mit wenig Aussagen über dieses traurige Thema der Geldverschwendung. Allein in unserer Stadt Dresden sind eine Menge Werbeflächen in Haltestellenhäuschen, Werbetafeln von der AOK und anderer KK belegt. Dann noch die Printwerbung in Tageszeitungen und Zeitschriften, ...wenn man hier ein Experten für Kostenermittlungen ansetzt und dies vergleicht mit den Jahresabschlüssen der jeweiligen Kasse, würde man sehr entsetzt staunen, mit welchen Riesen-Werbeetats gesetzliche Krankenkassen sinnlos Geld ausgeben. Für diese Werbeetats gibt es tatsächlich keine gesetzliche Grundlage! Es muss meines Erachtens ein faires, besseres behördliches Kontrollorgan für Krankenkassen geschaffen werden, welches die Ausgaben der KK nach Patienten-Nutzen kontrolliert und ggf. bei Geldverschwendungen in Sachen Werbung oder anderer Ausgabefehler hart sanktioniert. Mit einer solchen korrekten Behörde würden die Leistungen der Apotheker auch auf Basis eines Honorars anerkannt und angemessen gewürdigt , ja vielleicht sogar weiterentwickelt/ gestützt werden. Der Nutzen für Patienten ist schon jetzt sehr gut belegt, weitere Daten folgen sicher durch das ARMIN Projekt. Der Nutzen für ein gutes Medikationsmanagement ist messbar!

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Zusatzhonorare

von Alexander Zeitler am 14.06.2016 um 21:06 Uhr

Natürlich gönnt uns die niemand. Weil niemand wirklich weiss, wie es vor allem den kleineren Apotheken finanziell geht. Das sollte mal wirklich von den ABDA-Leuten (fast hätte ich Fuzzies geschrieben.
Uns gönnt man nix, alle anderen stecken sich die Taschen voll.

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beschränkte Geister

von Karl Friedrich Müller am 14.06.2016 um 15:41 Uhr

„Krankenkassen dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden.“

.... aha .... und ausufernde Werbung? Wellessaufenthalte in Hotels?
die BVA wäre tatsächlich mal gefordert, die Ausgaben der Kassen in die richtigen Bahnen zu lenken. Und dazu gehören bestimmt Zusatzangebote in Apotheken.

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