Ab 1. August 

Austauschverbot für Marcumar

Stuttgart - 04.07.2016, 18:00 Uhr

Der G-BA hat die zweite Tranche der Substitutionsausschlussliste veröffentlicht. Die genannten Wirkstoffe dürfen in der Apotheke nicht mehr substituiert werden. (Foto: G-BA) 

Der G-BA hat die zweite Tranche der Substitutionsausschlussliste veröffentlicht. Die genannten Wirkstoffe dürfen in der Apotheke nicht mehr substituiert werden. (Foto: G-BA) 


Acht weitere Wirkstoffe, darunter der Gerinnungshemmer Phenprocoumon, dürfen ab 1. August in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden. Denn dann tritt die zweite Tranche der Substitutionsausschlussliste in Kraft. Der G-BA hatte sie im April beschlossen.

Die Substitutionsausschlussliste wird länger. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den entsprechenden Beschluss über die zweite Tranche am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit diesmal ausreichend Zeit ist, die Apothekensoftware auf die Neuerungen vorzubereiten und damit ein Chaos wie beim Inkrafttreten der ersten Tranche vermieden wird, wurde bereits im Vorfeld festgelegt, dass die neuen Regelungen frühestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. 

Opioide, Antiepileptika und Phenprocoumon

Ab 1. August gilt zusätzlich für folgende Arzneimittel ein Substitutionsverbot in der Apotheke: 

  • die Opioide Buprenorphin (Pflaster), Oxycodon (Retardtabletten) sowie Hydromorphon (Retardtabletten), soweit sie eine unterschiedliche Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit aufweisen,
  • die Antiepileptika Phenobarbital (Tabletten), Primidon (Tabletten), Carbamazepin (Retardtabletten) und Valproinsäure (Retardtabletten) sowie
  • der Vitamin-K-Antagonist Phenprocoumon (Tabletten).

Die zweite Tranche umfasst laut dem G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken Wirkstoffe aus Therapiefeldern, für die bei der ersten Tranche keine abschließende Prüfung möglich war. Den Wunsch nach der Aufnahme weiterer Wirkstoffe sowie Bedenken – etwa weil das Aut-idem-Kreuz zu wenig genutzt werde – hatten Patientenvertreter vorgetragen.

Kein generelles Austauschverbot für Opioide

Im Stellungnahmeverfahren für eine Aufnahme in die Liste wurden weitere Wirkstoffe vorgeschlagen.So wurden etwa Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis geprüft. Für sie sah der G-BA die Kriterien für die Notwendigkeit eines generellen Aut-idem-Verbots jedoch letztlich als nicht erfüllt an.

Auch der Forderung, alle starken Opioide mit einem Substitutionsverbot zu belegen, erteilte man eine Absage. Dies hatte unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin gefordert. Man könne für Morphin, Fentanyl, Tilidin und Tramadol in den Fachinformationen keine Anhaltspunkte finden, nach denen geringfügige Änderungen der Dosierung oder der Konzentration zu klinisch relevanten Veränderungen von Wirkungen oder zu schweren Nebenwirkungen führen, so die Begründung des G-BA.

In seinen „Tragenden Gründen“ zu dem Beschluss betont der G-BA erneut, dass Patienten-individuell begründete Beeinträchtigungen nicht die Aufnahme eines Wirkstoffs in die Substitutionsausschlussliste rechtfertigen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

G-BA beschließt zweite Tranche der Substitutionsausschlussliste

Austauschverbot für acht neue Wirkstoffe

Marcumar kommt auf die Substitutionsausschlussliste

Ab 1. August gelten neue Austauschverbote

Acht neue Wirkstoffe für die Substitutionsausschlussliste

Die zweite Tranche kommt

Phenprocoumon darf nur noch wie verordnet abgegeben werden

Neue Austauschverbote ab 1. August

G-BA befürwortet Substitutionsverbot nur für Phenprocoumon, Phenobarbital und zwei Opioide

Austauschverbotsliste - die Zweite!

Erweiterung der Substitutionsausschlussliste lässt Fragen offen

Was denkt die ABDA?

2. Tranche der Substitutionsausschlussliste

ABDA kritisiert G-BA-Vorschläge

Substitutionsausschluss

G-BA will Liste erweitern

7 Kommentare

Phenprocoumon

von Dr Schweikert-Wehner am 05.07.2016 um 8:50 Uhr

Sind wir doch selbst Schuld diesen Mist. Haben ja lange diese Entmündigungsliste gefordert. Außerdem: Phenprocoumon hat eine hohe therapeutische Breite, schon wegen der langen Halbwertszeit. Welcher Pseudoexperte behauptet eigentlich seit Jahren das Gegenteil?

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Seit 2007...

von Bernd Jas am 05.07.2016 um 12:43 Uhr

Seit 2007......sprich seit den Rabattverträgen, haben wir unsere interne Dingenskirchenliste und sind immer gut damit und OHNE Retaxen infolge dessen gefahren.
Ja, Sie haben Recht wir haben sie gefordert, aber es wurde nicht verstanden warum und für wen. Für uns sollte diese S-liste nicht geschaffen werden. Die wahre Zielgruppe lehnt sich nun unbeteiligter Weise zurück, erfreut sich mit Häme an dem von uns selbst geschaffenen Brassel und zückt schon mal den Retax-Rotstift.

AW: Zustimmung: Keine pharmakokinetischen Gründe

von Andreas P. Schenkel am 05.07.2016 um 19:18 Uhr

Bei Pharmazeutischen Bedenken bei den Phenprocoumon-Arzneien haben wir auch keine pharmakokinetischen Begründungen angeführt. Es sind eher Dinge gewesen wie "die Tabletten des Substituts lassen sich durch den Patienten nicht gut teilen" oder "massive, nicht durch Beratung lösbare Sorgen des Patienten hinsichtlich biopharmazeutischer Gleichwertigkeit bei Behandlung einer angstbesetzten Erkrankung" und weiteres derartiges Gedröhne...

aut idem

von Karl Friedrich Müller am 05.07.2016 um 8:48 Uhr

– etwa weil das Aut-idem-Kreuz zu wenig genutzt werde –

Die Wirklichkeit ist, dass die Ärzte von den KK massiv bedroht werden, damit sie das aut idem Kreuz nicht nutzen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Arme Patienten

von Bernd Jas am 04.07.2016 um 18:45 Uhr

Oder: Das perfekte Apotheker-Mobbing.

"Etwa weil das Aut-idem-Kreuz zu wenig genutzt werde", lege ich mir jetzt das Komplette BTM-Substitutionsverbotsausschlusslistennotfalldepot an Lager.

Es wird alles immer komischer, wo bin ich hier nur reingeraten?

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: BTM Notfalldepot

von Andreas Grünebaum am 04.07.2016 um 18:56 Uhr

Aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung - nicht zuletzt des Lebensabends meiner eigenen Eltern - lege ich mir da überhaupt nichts an Lager. Die Ärzte haben schon seit Jahrzehnten in ihren Ärztekoffern Vorsorge getragen viele nehmen die BtM-Hinterlassenschaft der Verstorbenen bei der Leichenschau dankbar an.

AW: AW: BTM Notfalldepot

von Bernd Jas am 05.07.2016 um 12:06 Uhr

Psssst.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.