Cannabis als Medizin

779 Patienten besitzen Cannabis-Ausnahmeerlaubnis

Berlin - 06.07.2016, 10:03 Uhr

Cannabisblüten sollen künftig leichter in der Apotheke zu haben sein. (Foto: olyas8/Fotolia)

Cannabisblüten sollen künftig leichter in der Apotheke zu haben sein. (Foto: olyas8/Fotolia)


Regierung verteidigt verpflichtende Begleiterhebung

Auch zur Begleiterhebung, die der Gesetzentwurf als Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch nennt, haben die Grünen einige Fragen. Denn hierbei handelt es sich um ein Novum in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch der Bundesrat hat bereits Bedenken gegen diese Pläne angemeldet. Doch die Regierung will bislang nicht von ihnen abrücken. Die Begleiterhebung diene dazu, umfassende Erkenntnisse über die therapeutischen Ergebnisse der Cannabis-Anwendung zu medizinischen Zwecken zu gewinnen, schreibt sie. Diese soll später der Gemeinsame Bundesausschuss nutzen, um Näheres zur Leistungsgewährung entscheiden zu können.  

Die Regierung weist ferner darauf hin, dass es bei den von der Regelung umfassten Arzneimitteln keine Evidenz gebe, wie sie sonst für die Erstattung vorausgesetzt wird. „Deshalb ist ausnahmsweise die verpflichtende Teilnahme an einer Begleiterhebung Voraussetzung für die Leistungsgewährung der GKV“. Zudem: Es handele sich um eine nicht-interventionelle Erhebung, weitere Diagnoseverfahren als ohnehin erforderlich, kämen nicht zur Anwendung. Auch würden die Daten anonym an das BfArM ermittelt. Die Ärzte selbst blieben ebenfalls anonym. Näheres zur Begleiterhebung werde durch eine Rechtsverordnung geregelt. Erkenntnisse der höchsten Evidenzstufe erwartet die Regierung von der Erhebung nicht. Dennoch geht sie von einem Erkenntnisgewinn aus, der im Interesse der betroffenen Patienten und Ärzte liegen wird.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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