Glyphosat in der EU

Schärfere Auflagen für Unkrautvernichtungsmittel

Brüssel - 12.07.2016, 07:31 Uhr

(Foto: countrypixel / Fotolia)

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Für den Unkrautkiller Glyphosat gelten in Europa künftig schärfere Auflagen. So müssen die EU-Staaten den Einsatz glyphosathaltiger Produkte etwa auf Spielplätzen oder in Parks so weit wie möglich einschränken. 

Lange war der Unkrautvernichter des Monsanto-Konzerns in der Diskussion, Ende Juni hat er dann noch die Verlängerung der EU-Zulassung erhalten. Und jetzt gelten strengere Auflagen. Für die neuen Regeln stimmten am Montag in Brüssel die Vertreter von 22 EU-Staaten. Deutschland, Griechenland, Österreich, Malta, Luxemburg und Schweden enthielten sich.

Bestimmte Beistoffe (POE-Tallowamine) sind in Zukunft verboten. Solche Stoffe verbessern die Aufnahme von Glyphosat durch Pflanzen, könnten Menschen aber schaden. Allerdings können die Staaten Übergangsfristen einräumen.

Ende Juni, kurz vor Ablauf der geltenden Zulassung, hatte die EU-Kommission Glyphosat für bis zu weitere 18 Monate genehmigt, nachdem unter den EU-Staaten nicht die nötige Mehrheit zustande gekommen war. Für diese Zeit gelten auch die neuen Auflagen.

Bis Ende 2017 soll die europäische Chemikalienagentur Echa ihre Bewertung vorlegen. Experten wunderte, dass die Echa diese Aufgabe zugeteilt wurde – eigentlich spiele diese im Pflanzenschutzverfahren gar keine Rolle, hatte etwa Horst-Henning Steinmann von der Universität Göttingen zur Entscheidung der EU-Kommission erklärt. „Daher ist nicht leicht absehbar, wie sie die Daten auslegen wird“, sagte Steinmann gegenüber dem Science Media Center Deutschland. „Man sollte nicht den Eindruck vermitteln, dass nun bis zur ECHA-Bewertung wichtige neue Fakten bekannt werden.“ Auf Grundlage der Echa-Bewertung soll dann über die weitere Zulassung entschieden werden. Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen.


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