BMG zu vertraulichen Arzneimittelpreisen

Auch Apotheken sind Institutionen

Berlin - 25.07.2016, 17:00 Uhr

Vertraulichkeit mit Lücken: Das BMG besteht darauf, dass Ärzte und Apotheker die echten Preise neuer Arzneimittel einsehen und damit abrechnen können. (Foto: dpa)

Vertraulichkeit mit Lücken: Das BMG besteht darauf, dass Ärzte und Apotheker die echten Preise neuer Arzneimittel einsehen und damit abrechnen können. (Foto: dpa)


Umsatzschwelle, Preismoratorium und Medikamente ohne Zusatznutzen

Die Höhe der vom BMG vorgeschlagenen Umsatzschwelle dürfte die Krankenkassen allerdings reichlich verärgern. Erst kürzlich hatte der GKV-Spitzenverband vorgerechnet, dass eine 250-Millionen-Euro-Schwelle nach 2012 nur bei drei Arzneimitteln gegriffen hätte. Bei diesen drei Arzneimitteln hätte man mit einer Schwelle von 250 Millionen Euro etwa 200 Millionen Euro eingespart.

Aus Sicht des BMG ist es während und auch nach dem Pharmadialog nicht immer leicht gewesen, auf die Forderungen der beiden Gegenpole einzugehen. Einerseits sei es das Ziel gewesen, die Innovationskraft in Deutschland zu erhalten. Andererseits dürfe auch die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens durch ein Pharma-Gesetz nicht gefährdet werden, hieß es aus Ministeriumskreisen. Bei der Umsatzschwelle in Höhe von 250 Millionen Euro sieht das Ministerium allerdings klar die Kassen im Vorteil: Dies sei ein klares Signal an die Pharmaindustrie. man wolle damit verhindern, dass die Preise durch die Decke gehen.

Neben dem Apothekenhonorar, den Vertraulichkeitsregelungen und der Umsatzschwelle soll der Referentenentwurf weitere Regelungen zur Arzneimittelpreisbildung enthalten. Wie schon in einem Eckpunktepapier vorgesehen, sollen Pharmaunternehmen größere Anreize bekommen, Antibiotika und Kinderarzneimittel zu erforschen oder vertreiben. Das BMG will außerdem den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragen, ein Arzneimittel-Informationssystem für niedergelassene Ärzte zu entwerfen. Ziel ist es, die Mediziner bei der Verordnung mit neuen Arzneimitteln in der Praxissoftware mit mehr Informationen auszustatten – etwa zu den Preisen oder zum Zusatznutzen der Wirkstoffe.

Einen kleinen Sieg konnte die Pharmaindustrie in Sachen „Arzneimittel ohne Zusatznutzen“ erringen. Bislang wird Medikamenten ohne Zusatznutzen automatisch ein Preis zugeordnet, nämlich der Preis der günstigsten Vergleichstherapie – in der Regel ist das ein Generikum. In Zukunft sollen die Pharmafirmen aber das Recht bekommen, auch bei Medikamenten ohne Zusatznutzen eine Verhandlung mit dem GKV-Spitzenverband anzustreben. Auf der anderen Seite können sich auch die Kassen über eine geplante Maßnahme des BMG freuen: Wie schon im Eckpunktepapier angekündigt, will das Ministerium das Preismoratorium bis 2022 verlängern. Ab 2018 erhalten die Unternehmen allerdings erstmals einen „Inflationsausgleich“. Wie dieser berechnet wird, ist derzeit noch offen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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