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ABDA zum Apothekenhonorar
Eine „gesundheitspolitisch kluge“ Gehaltserhöhung
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium die Apothekenvergütung bei Rezepturen und BtM-Abgaben anpassen will. Dies seien zwei richtige Steuerungsimpulse.
Seit dem gestrigen Montag kursiert der Referentenentwurf für das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz. Mit dem Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium vor allem Ergebnisse des Pharmadialogs umsetzen. Doch auch die Apothekenvergütung spielt eine Rolle, wie bereits berichtet.
Nun hat sich die ABDA erstmals zu den Plänen geäußert. Dabei konzentriert sie sich ganz auf die positiven Seiten. In einer Pressemitteilung erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, dass der Gesetzentwurf aus Sicht der Apothekerschaft an zwei wichtigen Punkten der Arzneimittelversorgung „richtige Steuerungsimpulse“ setze: „Zum einen wird die Versorgung mit individuellen Rezepturarzneimitteln gestärkt, indem eine Abgabe- und Beratungsgebühr analog zu der bei Fertigarzneimitteln eingeführt wird und die Arbeitspreise für die Herstellung der Rezepturen erhöht werden. Zum zweiten löst der Gesetzgeber eine lang bestehende Bringschuld ein, indem er die seit über vierzig Jahren unveränderte Entschädigung für den Zusatzaufwand der Apotheken beim Umgang mit Betäubungsmitteln substanziell anhebt und auf weitere dokumentationspflichtige Arzneimittel ausdehnt“.
Schmidt betont ferner, dass Rezepturarzneimittel und Betäubungsmittel wichtige Pfeiler der hochwertigen Arzneimittelversorgung in Deutschland seien. Es sei daher „gesundheitspolitisch klug“, die Versorgung an diesen Punkten durch eine angepasste Apothekenvergütung zu sichern.
3 Kommentare
Richtung ?
von Reinhard Rodiger am 27.07.2016 um 14:39 Uhr
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Erfolge, Herr Schmidt?
von Heiko Barz am 27.07.2016 um 10:16 Uhr
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Rezepturen
von Gerd Reitler am 26.07.2016 um 18:48 Uhr
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